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Verfasst am: 04.03.09, 11:31 Titel: Kassenprüfung mit 1. Vorsitzenden
In einem Verein gibt es in der Regel immer einen ersten und einen zweiten Kassenprüfer, die einmal im Jahr die Bücher prüfen.
Meine Frage ist, kann der erste Vorsitzende eines Vereins darauf bestehen, dass er bei der Kassenprüfung anwesend ist, bzw. an der Kassenprüfung teilnehmen kann. In der Vereinssatzung ist nichts in dieser Richtung geregelt.
Im Voraus vielen Dank für Eure Antworten
BlackToxic
ich denke schon dass der Vorsitzende anwesend sein darf, weil es ja auch um seine Entlastung und Vorstandshaftung geht. Das ist aber nur meine Meinung.
Wer soll denn sonst die Fragen der Kassenprüfer beantworten?
Der Schatzmeister zahlt doch meistens auf dessen Anweisung; den eigentlichen Zahlgrund kennt nur der Vorsitzende genau
Der Schatzmeister zahlt doch meistens auf dessen Anweisung; den eigentlichen Zahlgrund kennt nur der Vorsitzende genau
... das mag zwar leider der Normalfall sein, ist aber keineswegs der Idealfall.
Im Idealfall sollte jedes Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes Kenntnis über alle Vorgänge haben - schließlich sind alle diese Vorstandsmitglieder grundsätzlich gleichberechtigt und jedes dieser Vorstandsmitglieder trägt auch die gleiche umfassende Verantwortung für alle Vorgänge. Im Idealfall sollte auch weder der Schatzmeister noch irgendein anderes Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes "Weisungsempfänger" eines der anderen Vorstandsmitglieder sein.
Zur Frage des TE:
Man kann diese Frage auch umdrehen:
Können die Kassenprüfer darauf bestehen, dass der Vorsitzende oder irgendein bestimmtes anderes Vorstandsmitglied NICHT bei der Kassenprüfung dabei ist?
Können sie etwa sogar darauf bestehen, dass gar kein Vorstandsmitglied dabei ist?
Die Antwort: Ein Kassenprüfer kann grundsätzlich auf gar nichts bestehen, nicht einmal darauf, dass man ihm eine Kassenprüfung überhaupt ermöglicht.
Er kann zwar dem Vorstand mitteilen, dass er beabsichtigt, zu einem bestimmten Termin eine Kassenprüfung durchzuführen. Das aber war's dann auch schon. Zeigt sich der Vorstand nicht kooperativ, bleibt dem Kassenprüfer nichts anderes übrig, als dies in seinem Bericht der MV mitzuteilen. Er ist aber in keiner Weise weisungsbefugt gegenüber dem Vorstand.
Möchte ein Vorstandsmitglied an der Prüfung teilnehmen, so wird der Kassenprüfer dies zulassen oder auf die Kassenprüfung verzichten müssen. Dann allerdings wird er sich überlegen müssen, wie er der MV erklären will, dass er seinen Auftrag wegen des Teilnahmewunsches eines Vorstandsmitgliedes nicht ausgeführt hat ...
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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