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Urheberrechtsverletzung bei einem Auktionsanbieter

 
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 16:45    Titel: Urheberrechtsverletzung bei einem Auktionsanbieter Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen ich entwerfe ein Logo für ein Angebot in einem Auktionshaus, das mehrmals genutzt wird. Nun würde jemand kommen, das Logo für einen ähnlichen Zweck verwenden (Farbe verändern) und es mehrfach nutzen um Profit damit zu machen.
Wärs möglich, dass man dieser Person ein Angebot macht, dass man auf eine Verfahren bzw. eine rechtsanwaltliche Abmahnung verzichten würde. Er zahlt eine Summe X für den entstandenen Schaden.
Würde man da womöglich selber ein Problem bekommen, wenn man das macht?
Danke für die Auskünfte.

Viele Grüße
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ich nehme an, dass es sich bei dem Logo um eine Grafik handelt.
Dann kann man:
1. sofern man der Rechteinhaber der Gafik ist und
2. die Grafik die für einen urheberrechtlichen Schutz notwendige Schöpfungshöhe erreicht
direkt von demjenigen, der die Grafik widerrechtlich nutzt, Geld verlangen.
Nennt sich dann lizenzanaloges Honorar.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort.

Wie ist die notwendige Schöpfungshöhe zu verstehen?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 18:08    Titel: Antworten mit Zitat

Klick
Das entscheidet im Zweifels- und Streitfall immer ein Richter.
Urheber sagt: "Schöpfungshöhe erreicht", Nutzer sagt: "Schöpfungshöhe nicht erreicht".
Urheber will Geld, da seiner Meinung nach die Schöpfungshöhe erreicht wird.Nutzer sagt: "Nö. Gibt kein Geld, da Schöpfungshöhe nicht erreicht".
Will der Urheber Geld sehen, muss er folglich von einem Gericht klären lassen, ob die Schöpfungshöhe erreicht ist oder nicht.
_________________
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 06.02.09, 18:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr dehnbar, wie es scheint Winken Habs kurz recherchiert. Danke auf jeden Fall Smilie
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Blade236
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:00    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es dafür einen nennbaren Paragrafen für das Honorar, der das angibt?
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Blade236 hat folgendes geschrieben::
Gibt es dafür einen nennbaren Paragrafen für das Honorar, der das angibt?

Meinen Sie die Höhe des Honorars? Dann nein.
Glücklicherweise sind wir noch nicht soweit, dass Preise durch Paragraphen geregelt werden Winken
Es gibt für diverse Bereiche Honorarraster, nach denen man sich richten kann; für Fotos z. B. die Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing. Auch die verschiedenen Verwertungsgesellschaften geben Honorartabellen heraus.
Wo Honorare für Grafiken zu ersehen sind, weiß ich allerdings nicht.
Evtl. werden Sie hier fündig.
_________________
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Blade236
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Ist eine ganz interessante Seite.

Ich dachte jedoch bei meiner Frage um den Paragrafen, der Auskunft gibt, dass man ein Schadensersatzanspruch hat. Wäre dieser richtig?

§ 97 Abs. 1 UrhG a.F. (§ 97 Abs. 2 Satz 3 UrhG n.F.)
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