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Leistungsempfänger als Steuerschuldner

 
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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:46    Titel: Leistungsempfänger als Steuerschuldner Antworten mit Zitat

Hallo,

mal ein fiktiver Fall:

Ein Unternehmer K schließt einen Bauträgervertrag mit Unternahmer V, V baut ein Haus,
K erhält eine Wohnung in diesem Haus zur gewerblichen umsatzsteuerpflichtigen Vermietung. Im Vertrag wird der Nettokaufpreis ausgewiesen, weiterhin ist der Satz:
"Der Käufer schuldet die Umsatzsteuer" enthalten.
Fällt dies tatsächlich unter den § 13 b UStG ?

Falls ja, muss K dann bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung dies entsprechend anmelden als Umsatz und Vorsteuer ?
Muss K es im Monat des Vertragsschlusses anmelden oder in den Monaten der tatsächlichen Zahlungen ?
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:26    Titel: Antworten mit Zitat

K als Steuerschuldner würde m.E. hier nur zur Anwendung kommen, wenn K selbst Bauleister wäre. vgl. § 13b Abs.2 S.2 UStG.

Zitat:
Falls ja, muss K dann bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung dies entsprechend anmelden als Umsatz und Vorsteuer ?


Ja

Zitat:
Muss K es im Monat des Vertragsschlusses anmelden oder in den Monaten der tatsächlichen Zahlungen ?


Im Falle des § 13b i.d.R. mit Ausstellung der Rechnung.
_________________
MfG Raiden

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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schonmal und Absatz 1 Nr. 3 kann hier nicht einschlägig sein ?
Denn dann reicht ja die reine Unternehmereigenschaft.

Bei Zahlung nach Bauabschnitten hieße Ausstellung der Rechnung, wenn V nach Abstellung eines Bauabschnitts den entsprechenden Teilbetrag (netto) anfordert ?


Soweit der § 13 B hier in der Gesamtheit nicht einschlägig sein sollte, sind auf der Umsatzsteuervoranmeldung die die fraglichen Beträge gar nicht anzugeben ?
Ist der Satz "Die Umsatzsteuer schuldet der Käufer" dann nicht eher verwirrend oder unnötig ?
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Raiden
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Anmeldungsdatum: 16.10.2007
Beiträge: 759

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 14:27    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, die Nr. hab ich glatt überlesen.

Verlegen

Erworben wird vom Bauträger Grund u. Boden und das darauf zu errichtende Haus.

Scheint also tatsächlich unter die genannte Nr. zu fallen.
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MfG Raiden

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yamato
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Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 14:49    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die schnellen Antworten Sehr glücklich Ausrufezeichen
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