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Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.03.09, 11:46 Titel: Leistungsempfänger als Steuerschuldner
Hallo,
mal ein fiktiver Fall:
Ein Unternehmer K schließt einen Bauträgervertrag mit Unternahmer V, V baut ein Haus,
K erhält eine Wohnung in diesem Haus zur gewerblichen umsatzsteuerpflichtigen Vermietung. Im Vertrag wird der Nettokaufpreis ausgewiesen, weiterhin ist der Satz:
"Der Käufer schuldet die Umsatzsteuer" enthalten.
Fällt dies tatsächlich unter den § 13 b UStG ?
Falls ja, muss K dann bei seiner Umsatzsteuervoranmeldung dies entsprechend anmelden als Umsatz und Vorsteuer ?
Muss K es im Monat des Vertragsschlusses anmelden oder in den Monaten der tatsächlichen Zahlungen ? _________________ ausgezeichnet
Anmeldungsdatum: 09.05.2006 Beiträge: 2207 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 04.03.09, 13:35 Titel:
Danke schonmal und Absatz 1 Nr. 3 kann hier nicht einschlägig sein ?
Denn dann reicht ja die reine Unternehmereigenschaft.
Bei Zahlung nach Bauabschnitten hieße Ausstellung der Rechnung, wenn V nach Abstellung eines Bauabschnitts den entsprechenden Teilbetrag (netto) anfordert ?
Soweit der § 13 B hier in der Gesamtheit nicht einschlägig sein sollte, sind auf der Umsatzsteuervoranmeldung die die fraglichen Beträge gar nicht anzugeben ?
Ist der Satz "Die Umsatzsteuer schuldet der Käufer" dann nicht eher verwirrend oder unnötig ? _________________ ausgezeichnet
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