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Verfasst am: 04.03.09, 11:29 Titel: Bebauung von Privatgrundstück
Herr X hat ein Grundstück (Eigentum) mit einem Haus. In einer nahezu uneinsehbareb Ecke zur Autobahnseite baut er nach und nach einen festen Schuppe zum Lagern, der mittlerweile ca. 300 qm groß ist, bei einer Höhe bis zu 3 m.
Eine Genehmigung dafür hat er nie beantragt.
Was kann Herrn X passieren, wenn die Baubehörde das "sieht" - bzw. "erkennt"?
Muss die Behörde handeln, sofern sie Kenntnis davon hat?
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 04.03.09, 15:19 Titel:
Es kann ihm blühen, wenn er gegen geltendes Baurecht verstoßen hat, dass er den Schuppen abreißen muß.
Wenn nicht muß er einen Antrag nachreichen und die dafür anfallenden gebühren /Kosten bezahlen.
Die Behörde muß handeln, soweit sie davon Kenntnis hat. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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