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Verfasst am: 04.03.09, 10:50 Titel: Urheberrechtsverletzung oder Mißbrauch des Markennamens?
Hallo,
mittlerweile kann es ja vorkommen, dass bei Auktionshäusern im Internet Gutscheine im Sinne der Freundschaftswerbung angeboten werden.
Angenommen der private Anbieter macht ein eigenes Logo und nennt den Marke X darauf. Als Beispiel: Ein selbstgestaltes rotes Quadrat auf dem steht "Marke X 20.- Gratis-Guthaben". Im Anbietertext wird alles genau erklärt und mehrmals der Markenname benutzt. Das Original-Logo wird jedoch nie verwendet. Begeht der Anbieter damit eine Urheberrechtsverletzung oder kann man ihm ein mißbräuchliches Verwenden des Markennamens vorwerfen?
Was denkt ihr?
Viele Grüße
Zuletzt bearbeitet von Blade236 am 04.03.09, 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.03.09, 12:54 Titel: Re: Urheberrechtsverletzung oder Mißbrauch des Markennamens?
Blade236 hat folgendes geschrieben::
Begeht der Anbieter damit eine Urheberrechtsverletzung
Ein *Urheberrecht* dürfte wohl keine Firma auf ihren Firmennamen haben.
Blade236 hat folgendes geschrieben::
oder kann man ihm ein mißbräuchliches Verwenden des Markennamens vorwerfen?
Grundsätzlich ist die Verwendung dort zulässig, wo §23 MarkenG das erlaubt. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Verfasst am: 04.03.09, 13:14 Titel: Re: Urheberrechtsverletzung oder Mißbrauch des Markennamens?
Blade236 hat folgendes geschrieben::
oder kann man ihm ein mißbräuchliches Verwenden des Markennamens vorwerfen?
Grundsätzlich ist die Verwendung dort zulässig, wo §23 MarkenG das erlaubt.[/quote]
Wie ist das gemeint? Also kann ich bei einem Auktionshaus also die Marke nennen, die ich für mein Angebot nutze bzw. sie nennen, wenn ich einen Artikel der Marke verkaufe?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 04.03.09, 15:37 Titel: Re: Urheberrechtsverletzung oder Mißbrauch des Markennamens?
Blade236 hat folgendes geschrieben::
sie nennen, wenn ich einen Artikel der Marke verkaufe?
Ja (oder wenn Sie Zubehör dazu herstellen und/oder verkaufen etc.).
Solange die Ware mit Erlaubnis des Rechteinhabers in der EU in Verkehr gebracht wurde, ist das zulässig.
Bei der Zubehör-Thematik ist nur darauf zu achten, daß man kein Markenspamming betreibt (also auf die Idee kommt, seine Reinigungsstäbchen zu verkaufen als "damit können Sie Ihren Ferrari, Ihre Rulex und Ihre Teledumm-Prepaid-Karte putzen"). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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