Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.03.09, 06:42 Titel: Forderungen aus Straftat von Erben?
Ich bin mir nicht sicher ob das hier reingehört, aber ich versuche es einfach mal.
Ich habe mir bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Artikel ersteigert und umgehend den Kaufpreis gezahlt.
Der Verkäufer hat die Ware nie geliefert und ich daraufhin Strafanzeige gestellt.
In meinen Nachforschungen habe ich dann erfahren das der Verkäufer unmengen an Käufern bei Internetauktionshaus [Name geändert] so übers Ohr gehauen hat.
Nun habe ich gestern erfahren das der "Verkäufer/Betrüger" verstorben sein soll.
Habe ich nun die Möglichkeit mein Geld von den Erben zurückzufordern sofern etwas zu holen ist?
Oder brauchen die Erben für die Straftaten bzw. Betrügereien des Vererbers nicht geradestehen?
Anmeldungsdatum: 07.10.2007 Beiträge: 4915 Wohnort: Bad Honnef
Verfasst am: 04.03.09, 09:56 Titel:
Für Straftaten eines Erblassers können dessen Erben strafrechtlich nicht belangt werden. Beim Tod einer Person wird ein gegen diese anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren eingestellt.
Forderungen, die gegen den Erblasser bestanden, können gegen dessen Erben weiterverfolgt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass demjenigen, dem der Erblasser etwas schuldete, bekannt ist, wer die Erben sind.
Also wenn ich davon ausgehe das die Ehefrau die Erbin ist, dann könnte ich meine Forderung gegen diese durchsetzen.
Über einen Anwalt müsste sich doch ermitteln lassen wer das Erbe des Erblassers angetreten hat oder antreten wird, oder?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.