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Forderungen aus Straftat von Erben?

 
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fritzbucher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 06:42    Titel: Forderungen aus Straftat von Erben? Antworten mit Zitat

Ich bin mir nicht sicher ob das hier reingehört, aber ich versuche es einfach mal.

Ich habe mir bei Internetauktionshaus [Name geändert] einen Artikel ersteigert und umgehend den Kaufpreis gezahlt.
Der Verkäufer hat die Ware nie geliefert und ich daraufhin Strafanzeige gestellt.
In meinen Nachforschungen habe ich dann erfahren das der Verkäufer unmengen an Käufern bei Internetauktionshaus [Name geändert] so übers Ohr gehauen hat.
Nun habe ich gestern erfahren das der "Verkäufer/Betrüger" verstorben sein soll.

Habe ich nun die Möglichkeit mein Geld von den Erben zurückzufordern sofern etwas zu holen ist?
Oder brauchen die Erben für die Straftaten bzw. Betrügereien des Vererbers nicht geradestehen?
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Franz Königs
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.10.2007
Beiträge: 4915
Wohnort: Bad Honnef

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Für Straftaten eines Erblassers können dessen Erben strafrechtlich nicht belangt werden. Beim Tod einer Person wird ein gegen diese anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren eingestellt.

Forderungen, die gegen den Erblasser bestanden, können gegen dessen Erben weiterverfolgt werden. Voraussetzung dafür ist aber, dass demjenigen, dem der Erblasser etwas schuldete, bekannt ist, wer die Erben sind.
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fritzbucher
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 25.02.2009
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 10:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also wenn ich davon ausgehe das die Ehefrau die Erbin ist, dann könnte ich meine Forderung gegen diese durchsetzen.
Über einen Anwalt müsste sich doch ermitteln lassen wer das Erbe des Erblassers angetreten hat oder antreten wird, oder?
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

Die Forderung kann man an die Erben stellen, wenn sie das Erbe nicht ausgeschlagen haben Winken

Gruß roni
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barbara müller
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.11.2005
Beiträge: 79

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Geprellte Kunden abschütteln - Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrüger täuscht Tod vor - 2. März 2009

Das wird ja wohl nicht d. Verkäufer gewesen sein?

MfG b.m.
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