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Über wen nach Heirat versichert?

 
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1Anonyma1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2009
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 15:56    Titel: Über wen nach Heirat versichert? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich war bisher über den Lebensgefährten meiner Mutter rechtschutz-versichert..... nun habe ich aber geheiratet.

Wo bin ich denn nun versichert? Und bin ich es überhaupt?
Mein Mann ist soweit ich informiert bin bei seinem Vater mit in der Versicherung.

LG
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 17:03    Titel: Re: Über wen nach Heirat versichert? Antworten mit Zitat

1Anonyma1 hat folgendes geschrieben::
Wo bin ich denn nun versichert? Und bin ich es überhaupt?
Das wissen wir auch nicht. Über Ihre Mutter aber wohl kaum.

Und da das mit Anwaltsrecht nichts zu tun hat: verschiebibert ins Versicherungsrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Die Mitversicherung gilt normalerweise für

a) minderjährige Kinder und

b) die unverheirateten volljährigen Kinder (teilweise bis zu einer gewissen Altersgrenze) bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben usw.

(nachzulesen in z.B. § 23 2) ARB 2008/II des GDV)

Da ihr also beide verheiratet seid, solltet ihr euch nach einer eigenen Rechtsschutzversicherung umschauen. Mitversichert seid ihr im Rechtsschutzbereich nirgendwo mehr.
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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