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Verfasst am: 03.03.09, 23:53 Titel: Mündlicher Vertrag wirkungsvoller als Schriftlicher ?!
Hey , wenn man eine Mündliche Vereinbarung - darüber abgeschlossen hat dass person x eine bestimmte vergütung behalten darf , aber davor mit dem eigentlichem Geschäftspartner einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen hat , in dem verfasst ist das man der eigentliche besitzer der vergütung ist .
wie wird das dann handgehabt , gilt der schriftliche Vertrag - oder das was aus man dummheit zur person x gesagt hat ?
Gelten mündliche Verträge denn auch , wenn man unter Druck gesetzt wird ? Wenn nicht sogar erpresst wird ?
Zunächst einmal ist auch der Vertrag wirksam. Er ist dann jedoch anfechtbar:
§123 BGB hat folgendes geschrieben::
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
...
_________________ Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
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