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Verfasst am: 25.02.09, 13:08 Titel: Liquidation einer GmbH bei anhängigem Rechtsstreit?
Hallo,
mal eine Frage zur Abwicklung einer GmbH. Was geschieht mit Forderungen, die per Gerichtsverfahren noch geklärt werden? Verfallen die (wenn das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist) am Ende der Liquidationsfrist?
N´abend,
eine ordnungsgemäße Liquidation bedeutet alle Schulden zu bezahlen, alle Forderungen einziehen um am Schluss die Gesellschaft löschen zu lassen.
Ohne Liquidation gäbe es einen Antrag auf Eröffnung des InsoVerfahrens, eine Einstellung mangels Masse oder eine Durchführung des Verfahrens.
Tag,
hier muss man auf die Begriffe etwas achten: Die Auflösung der Gesellschaft ist für den Bestand von Forderungen gegen die Gesellschaft rechtlich unerheblich. Auflösung bedeutet im Fall der Liquidation nur, dass sich der ursprüngliche Zweck der Gesellschaft geändert hat und jetzt die Abwicklung der Zweck ist.
Wichtiger ist insoweit die Löschung: Mit der Löschung und ihrer Eintragung wird es mit der Forderungsdurchsetzung dann schon schwerer, weil die Schuldnerin dann "registermäßig" gar nicht mehr da ist.
Letzlich endet die Existenz jedoch erst mit der Vollbeendigung, also mit der Vermögenslosigkeit. Wenn der Gläubiger ein Vermögenswert der im Register gelöschten Gesellschaft findet, kann er sie dennoch verklagen und sich den Vermögenswert - mit Glück - sichern.
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