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DonCorleone FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 04.03.09, 18:40 Titel: Anstellungsvertrag und Lohnpfändung |
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Hallo zusammen,
ich weis nun nicht ob es besser in Zivilrecht passt oder hierher, deshalb versuche ich es mal hier. Hintergrund: Urteil Amtsgericht, evtl. Lohnpfändung bei Nichteinigung außergerichtlich.
Der Betroffene hat gerade in seinem Arbeitsvertrag folgenden Punkt gefunden:
3.) Gehaltspfändung und Abtretung
Die Verpfändung sowie die Abtretung Ihrer Entgeltansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wie ist dies zu verstehen ? Heist dies auch das die gegnerische/betroffene Partei nicht an den pfändbaren Lohn kommt, wenn keine außergerichtliche und/oder aber gerichtliche Zahlungsvereinbarung zustande kommt ?
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 04.03.09, 18:58 Titel: |
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Natürlich nicht.
Du darfst aber nicht bewusst dein Gehalt an Dritte abtreten, wodurch dein Chef arbeit mit der ganzen Sache bekommt, weil er dann an den Dritten zahlen muss.
Die gegnerische Partei kann aber z.b. von deinem Konto direkt pfänden.
Oder dir vor dem Lohnbüro auflauern wenn du das Geld bar bekommst (kleiner Scherz).
MfG
Matthias |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 04.03.09, 19:07 Titel: |
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Verpfändung vermtl.: der AN kann nicht sein Entgelt(Gehalt) an einen Dritten abtreten(verpfänden), so das der AG an diesen das Gehalt überweisen müsste.
Abtretung: Ansprüche können nicht abgetreten werden d.h. vermtl. das der Gläubiger (AN) Ansprüche gegen seinen Schuldner(AG) nicht an einen Dritten übertragen kann.
Die Lohnpfändung dagegen, die gerichtliche Zwangsvollstreckung, ist eine andere Hausnummer. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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DonCorleone FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 04.03.09, 19:09 Titel: |
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heist auf deutsch....
wenn ich der lohn überwiesen wird kann das bankkonto gepfändet werden, nicht aber der lohn direkt !? so dass der A davon bescheid bekommt ?
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank |
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Smiler FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.03.2005 Beiträge: 5641 Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E
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Verfasst am: 04.03.09, 19:13 Titel: |
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DonCorleone hat folgendes geschrieben:: | heist auf deutsch....
wenn ich der lohn überwiesen wird kann das bankkonto gepfändet werden, nicht aber der lohn direkt !? so dass der A davon bescheid bekommt ?
mfg
DC |
Für Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gibt es doch
Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Dazu kommen noch Pfändungsfreigrenzen etc. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht! |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 04.03.09, 19:16 Titel: |
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Das hat nichts mit "kann" zu tun.
Du darfst Dritten gegenüber nicht sagen:
Ich trete hiermit mein Gehalt beim Arbeitgeber XYZ ab.
Und wenn keiner deinen AG XYZ kennt und auch dieses Einverständnis nicht hat, darf der Gläubiger natürlich auch beim AG XYZ kein Geld holen.
Wenn du dein Gehalt beim AG trotzdem verpfändest wäre das ein Verstoss gegen den Arbeitsvertrag der Konsequenzen haben kann, Abmahnung, Schadenersatz für die Zusatzarbeit deines AGs fürs Abrechnen hat usw.
MfG
Matthias |
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DonCorleone FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 18.07.2006 Beiträge: 267
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Verfasst am: 04.03.09, 19:27 Titel: |
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hi matthias,
Zitat: | Und wenn keiner deinen AG XYZ kennt und auch dieses Einverständnis nicht hat, darf der Gläubiger natürlich auch beim AG XYZ kein Geld holen.
Wenn du dein Gehalt beim AG trotzdem verpfändest wäre das ein Verstoss gegen den Arbeitsvertrag der Konsequenzen haben kann, Abmahnung, Schadenersatz für die Zusatzarbeit deines AGs fürs Abrechnen hat usw. |
das war eindeutig. vielen dank
niemandem erzählen wo ich arbeite....
mfg
DC _________________ Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 04.03.09, 19:36 Titel: |
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Problem ist, dass dir manch einer dann auch kein Kredit geben wird. |
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 04.03.09, 19:48 Titel: |
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DonCorleone hat folgendes geschrieben:: | wenn ich der lohn überwiesen wird kann das bankkonto gepfändet werden, | Wenn der Gläubiger das will (und die rechtliche Grundlage besteht - natürlich) kann er das machen.
DonCorleone hat folgendes geschrieben:: | nicht aber der lohn direkt !? | Auch das geht - wenn der Gläubiger das lieber so machen möchte.
hws |
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matthias. FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 12402
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Verfasst am: 04.03.09, 19:58 Titel: |
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hws hat folgendes geschrieben:: |
DonCorleone hat folgendes geschrieben:: | nicht aber der lohn direkt !? | Auch das geht - wenn der Gläubiger das lieber so machen möchte.
hws |
Hm wenn der Gläubiger einfach so zum Arbeitgeber geht, kann er nicht so einfach den Lohn pfänden, da könnte ja jeder kommen. Er bräuchte ne Urkunde von Don in der steht, dass der damit einverstanden ist oder er bräuchte einen Titel (dagegen kann man aber ja letztlich nichts machen).
MfG
Matthias |
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hws FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.07.2007 Beiträge: 2038 Wohnort: Unna
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Verfasst am: 04.03.09, 20:31 Titel: |
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matthias. hat folgendes geschrieben:: | Hm wenn der Gläubiger einfach so zum Arbeitgeber geht, kann er nicht so einfach den Lohn pfänden, da könnte ja jeder kommen. | Logischerweise
matthias. hat folgendes geschrieben:: | Er bräuchte ne Urkunde von Don in der steht, dass der damit einverstanden ist |
Und genau DAS darf Don nicht lt. Arbeitsvertrag - eine Abtretungserklärung.
matthias. hat folgendes geschrieben:: | oder er bräuchte einen Titel (dagegen kann man aber ja letztlich nichts machen). | Bzw Pfändungsbeschluss. Einfach ein beliebiger Titel dürfte auch nicht reichen. Ja, da kann man nichts gegen machen. Ausserdem wäre eine Vereinbarung "keiner kann das Gehalt pfänden" ein Vertrag zu Lasten Dritter, was nicht erlaubt ist.
hws |
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