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Anstellungsvertrag und Lohnpfändung

 
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:40    Titel: Anstellungsvertrag und Lohnpfändung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich weis nun nicht ob es besser in Zivilrecht passt oder hierher, deshalb versuche ich es mal hier. Hintergrund: Urteil Amtsgericht, evtl. Lohnpfändung bei Nichteinigung außergerichtlich.

Der Betroffene hat gerade in seinem Arbeitsvertrag folgenden Punkt gefunden:

3.) Gehaltspfändung und Abtretung
Die Verpfändung sowie die Abtretung Ihrer Entgeltansprüche wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Wie ist dies zu verstehen ? Heist dies auch das die gegnerische/betroffene Partei nicht an den pfändbaren Lohn kommt, wenn keine außergerichtliche und/oder aber gerichtliche Zahlungsvereinbarung zustande kommt ?

mfg
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Natürlich nicht.

Du darfst aber nicht bewusst dein Gehalt an Dritte abtreten, wodurch dein Chef arbeit mit der ganzen Sache bekommt, weil er dann an den Dritten zahlen muss.

Die gegnerische Partei kann aber z.b. von deinem Konto direkt pfänden.
Oder dir vor dem Lohnbüro auflauern wenn du das Geld bar bekommst (kleiner Scherz).

MfG
Matthias
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:07    Titel: Antworten mit Zitat

Verpfändung vermtl.: der AN kann nicht sein Entgelt(Gehalt) an einen Dritten abtreten(verpfänden), so das der AG an diesen das Gehalt überweisen müsste.
Abtretung: Ansprüche können nicht abgetreten Smilie werden d.h. vermtl. das der Gläubiger (AN) Ansprüche gegen seinen Schuldner(AG) nicht an einen Dritten übertragen kann.
Die Lohnpfändung dagegen, die gerichtliche Zwangsvollstreckung, ist eine andere Hausnummer.
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

heist auf deutsch....

wenn ich der lohn überwiesen wird kann das bankkonto gepfändet werden, nicht aber der lohn direkt !? so dass der A davon bescheid bekommt ?

mfg
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

DonCorleone hat folgendes geschrieben::
heist auf deutsch....

wenn ich der lohn überwiesen wird kann das bankkonto gepfändet werden, nicht aber der lohn direkt !? so dass der A davon bescheid bekommt ?

mfg
DC

Für Pfändungen und Zwangsvollstreckungen gibt es doch
Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Dazu kommen noch Pfändungsfreigrenzen etc. Winken
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat nichts mit "kann" zu tun.


Du darfst Dritten gegenüber nicht sagen:

Ich trete hiermit mein Gehalt beim Arbeitgeber XYZ ab.

Und wenn keiner deinen AG XYZ kennt und auch dieses Einverständnis nicht hat, darf der Gläubiger natürlich auch beim AG XYZ kein Geld holen.

Wenn du dein Gehalt beim AG trotzdem verpfändest wäre das ein Verstoss gegen den Arbeitsvertrag der Konsequenzen haben kann, Abmahnung, Schadenersatz für die Zusatzarbeit deines AGs fürs Abrechnen hat usw.

MfG
Matthias
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DonCorleone
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Anmeldungsdatum: 18.07.2006
Beiträge: 267

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:27    Titel: Antworten mit Zitat

hi matthias,

Zitat:
Und wenn keiner deinen AG XYZ kennt und auch dieses Einverständnis nicht hat, darf der Gläubiger natürlich auch beim AG XYZ kein Geld holen.

Wenn du dein Gehalt beim AG trotzdem verpfändest wäre das ein Verstoss gegen den Arbeitsvertrag der Konsequenzen haben kann, Abmahnung, Schadenersatz für die Zusatzarbeit deines AGs fürs Abrechnen hat usw.


das war eindeutig. vielen dank

niemandem erzählen wo ich arbeite....

mfg
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Problem ist, dass dir manch einer dann auch kein Kredit geben wird.
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:48    Titel: Antworten mit Zitat

DonCorleone hat folgendes geschrieben::
wenn ich der lohn überwiesen wird kann das bankkonto gepfändet werden,
Wenn der Gläubiger das will (und die rechtliche Grundlage besteht - natürlich) kann er das machen.

DonCorleone hat folgendes geschrieben::
nicht aber der lohn direkt !?
Auch das geht - wenn der Gläubiger das lieber so machen möchte.

hws
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matthias.
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::

DonCorleone hat folgendes geschrieben::
nicht aber der lohn direkt !?
Auch das geht - wenn der Gläubiger das lieber so machen möchte.

hws


Hm wenn der Gläubiger einfach so zum Arbeitgeber geht, kann er nicht so einfach den Lohn pfänden, da könnte ja jeder kommen. Er bräuchte ne Urkunde von Don in der steht, dass der damit einverstanden ist oder er bräuchte einen Titel (dagegen kann man aber ja letztlich nichts machen).

MfG
Matthias
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

matthias. hat folgendes geschrieben::
Hm wenn der Gläubiger einfach so zum Arbeitgeber geht, kann er nicht so einfach den Lohn pfänden, da könnte ja jeder kommen.
Logischerweise Cool

matthias. hat folgendes geschrieben::
Er bräuchte ne Urkunde von Don in der steht, dass der damit einverstanden ist

Und genau DAS darf Don nicht lt. Arbeitsvertrag - eine Abtretungserklärung.

matthias. hat folgendes geschrieben::
oder er bräuchte einen Titel (dagegen kann man aber ja letztlich nichts machen).
Bzw Pfändungsbeschluss. Einfach ein beliebiger Titel dürfte auch nicht reichen. Ja, da kann man nichts gegen machen. Ausserdem wäre eine Vereinbarung "keiner kann das Gehalt pfänden" ein Vertrag zu Lasten Dritter, was nicht erlaubt ist.

hws
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