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Verfasst am: 28.02.09, 13:06 Titel: Noch immer Verfahren offen
Schuldner A ist seit 10/06 im Verbraucher-InsO-Verfahren bedingt durch Immobilie.
Selbige soll der Zwangsversteigerung zugeführt werden.
Nun hat die Gläubiger-Bank Beschwerde gegen das
Verkehrswert-Gutachten eingelegt.
Das Verfahren ist immer noch offen, nach fast 2,5 Jahren und ein Ende ist nicht abzusehen.
Besteht für A die Möglichkeit, von sich aus das Verfahren zu beschleunigen?
Und was passiert, gesetzt den Fall, wenn das Verfahren nach 6 Jahren immer noch nicht abgeschlossen sein sollte?
Wird dann immer noch gepfändet, bzw die Steuererstattung einbehalten?
Bekommt A dann überhaupt nach den 6 Jahren die RSB?
Vom IV bekommt A keinerlei Rückmeldungen auf schriftliche Anfragen...
Anmeldungsdatum: 12.12.2005 Beiträge: 634 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 02.03.09, 11:39 Titel:
Verbraucherinsolvenzverfahren und Zwangsversteigerungsverfahren sind erst einmal zwei unterschiedliche Verfahren.
Will denn hier der Treuhänder die Immobilie versteigern oder ist diese aus der Insolvenzmasse freigegeben worden und die Bank betreibt die Versteigerung? _________________ Hat Ihnen der Beitrag gefallen: Drücken Sie auf den grünen Punkt. Wenn nicht, vergessen Sie es.
Müsste dann wohl über den IV laufen, da nicht aus der Masse freigegeben.
Wie bereits erwähnt, bekommt A keine Infos vom IV.
Die Kenntnis über die Beschwerde der Gläubigerbank bekam A in Kopie vom AG.
Afaik wird ein InsO-Verfahren doch erst nach vollständiger Masse-Verwertung abgeschlossen, oder?
Wenn das nun dauert und dauert und...?
Was ist dann nach 6 Jahren mit Gehaltspfändung, RSB, ect...?
Wenn das nun dauert und dauert und...?
Was ist dann nach 6 Jahren mit Gehaltspfändung, RSB, ect...?
Ob nach Ablauf von sechs Jahren die RSB ausgesprochen werden kann, bei parallelem Weiterlauf der Insolvenz ist unklar. Die Sache liegt dem BGH zur Entscheidung an, IX ZA 38/08. _________________ Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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