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Noch immer Verfahren offen

 
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Nervtöter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 28.02.09, 13:06    Titel: Noch immer Verfahren offen Antworten mit Zitat

Schuldner A ist seit 10/06 im Verbraucher-InsO-Verfahren bedingt durch Immobilie.
Selbige soll der Zwangsversteigerung zugeführt werden.
Nun hat die Gläubiger-Bank Beschwerde gegen das
Verkehrswert-Gutachten eingelegt.
Das Verfahren ist immer noch offen, nach fast 2,5 Jahren und ein Ende ist nicht abzusehen.
Besteht für A die Möglichkeit, von sich aus das Verfahren zu beschleunigen?
Und was passiert, gesetzt den Fall, wenn das Verfahren nach 6 Jahren immer noch nicht abgeschlossen sein sollte?
Wird dann immer noch gepfändet, bzw die Steuererstattung einbehalten?
Bekommt A dann überhaupt nach den 6 Jahren die RSB?
Vom IV bekommt A keinerlei Rückmeldungen auf schriftliche Anfragen...

Jemand eine Idee, wie die Rechtslage hier ist?
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Frank Wiedenhaupt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.12.2005
Beiträge: 634
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 11:39    Titel: Antworten mit Zitat

Verbraucherinsolvenzverfahren und Zwangsversteigerungsverfahren sind erst einmal zwei unterschiedliche Verfahren.
Will denn hier der Treuhänder die Immobilie versteigern oder ist diese aus der Insolvenzmasse freigegeben worden und die Bank betreibt die Versteigerung?
_________________
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Nervtöter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Müsste dann wohl über den IV laufen, da nicht aus der Masse freigegeben.
Wie bereits erwähnt, bekommt A keine Infos vom IV.
Die Kenntnis über die Beschwerde der Gläubigerbank bekam A in Kopie vom AG.

Afaik wird ein InsO-Verfahren doch erst nach vollständiger Masse-Verwertung abgeschlossen, oder?
Wenn das nun dauert und dauert und...?
Was ist dann nach 6 Jahren mit Gehaltspfändung, RSB, ect...?
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Dirty Uschi
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.11.2007
Beiträge: 688
Wohnort: ~ Betty Ford Clinic Berverly Hills~

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 08:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nervtöter hat folgendes geschrieben::

Wenn das nun dauert und dauert und...?
Was ist dann nach 6 Jahren mit Gehaltspfändung, RSB, ect...?


Ob nach Ablauf von sechs Jahren die RSB ausgesprochen werden kann, bei parallelem Weiterlauf der Insolvenz ist unklar. Die Sache liegt dem BGH zur Entscheidung an, IX ZA 38/08.
_________________
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
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Nervtöter
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.03.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Na dann danke ich einstweilen für die Antwort! Traurig
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