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Flugvorverlegung um mehr als 5 Stunden / Taxikosten

 
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Interest10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 18:26    Titel: Flugvorverlegung um mehr als 5 Stunden / Taxikosten Antworten mit Zitat

Fluggesellschaft A verlegt den Abflugtermin um 5 Stunden nach vorne auf 6 Uhr.

Familie B hatte vor einigen Monaten bewußt diesen Flug gebucht, um den Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen zu können. Eine andere Gesellschaft, die den Flug am gleichen Tag mit der Abflugzeit 5:45 Uhr damals günstiger anbot, kam aus den genannten Gründen nicht in Betracht.

Kann Familie B von Fluggesellschaft A die Erstattung der nun anfallenden Taxikosten zum Flughafen verlangen bzw. die Ersatzbeförderung mit einer später fliegenden anderen Fluggesellschaft ?

Danke für hilfreiche Antworten
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wie viele Tage vor Abflug erfolgte denn die Flugzeitenänderung ?

Gruss
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Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Interest10
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.05.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:19    Titel: Spielt das eine Rolle ? Antworten mit Zitat

3 Monate vor Abflug.

Soweit ich mich informiert habe, liegt juristisch auf alle Fälle ein Flugausfall vor (mehr als 4 Stunden Verschiebung, neue Flugnummer) . D.h. der geschlossene Vertrag wird von Seiten der Fluggesellschaft nicht eingehalten. Dementsprechend müsste die Fluggesellschaft für finanzielle Nachteile in Regress genommen werden können. Oder.

Andernfalls bestünde doch generell keinerlei Sicherheit, weitere Verträge abzuschließen, die davon abhängen, dass die Fluggesellschaft ihren Vertrag einhält.

Gruß
Interest10
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FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Nun,

das ist etwas schwierig.
Vermutlich handelt es bei dem gebuchten Flug um eine Charterfluggesellschaft, die per Definition nur Bedarfsflüge (=Charter) durchführt.
Man schließt somit einen Beförderungsvertrag für die Strecke von A nach B; in den AGB der Gesellschaft wird man sicherlich einen Hinweis auf die unverbindlichen Flugzeiten finden.

Durch die offensichtliche Stornierung des ursprünglich gebuchten Fluges 3 Monate vor Abreise muss die Airline nach EU-Recht lediglich eine Ersatzbeförderung anbieten - und das hat sie ja getan.

Alternativ könnte man ohne Stornokosten die Alternative ablehnen.

Gruss
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