Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 02.03.09, 18:26 Titel: Flugvorverlegung um mehr als 5 Stunden / Taxikosten
Fluggesellschaft A verlegt den Abflugtermin um 5 Stunden nach vorne auf 6 Uhr.
Familie B hatte vor einigen Monaten bewußt diesen Flug gebucht, um den Flughafen mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen zu können. Eine andere Gesellschaft, die den Flug am gleichen Tag mit der Abflugzeit 5:45 Uhr damals günstiger anbot, kam aus den genannten Gründen nicht in Betracht.
Kann Familie B von Fluggesellschaft A die Erstattung der nun anfallenden Taxikosten zum Flughafen verlangen bzw. die Ersatzbeförderung mit einer später fliegenden anderen Fluggesellschaft ?
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 03.03.09, 23:16 Titel:
Wie viele Tage vor Abflug erfolgte denn die Flugzeitenänderung ?
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Verfasst am: 04.03.09, 18:19 Titel: Spielt das eine Rolle ?
3 Monate vor Abflug.
Soweit ich mich informiert habe, liegt juristisch auf alle Fälle ein Flugausfall vor (mehr als 4 Stunden Verschiebung, neue Flugnummer) . D.h. der geschlossene Vertrag wird von Seiten der Fluggesellschaft nicht eingehalten. Dementsprechend müsste die Fluggesellschaft für finanzielle Nachteile in Regress genommen werden können. Oder.
Andernfalls bestünde doch generell keinerlei Sicherheit, weitere Verträge abzuschließen, die davon abhängen, dass die Fluggesellschaft ihren Vertrag einhält.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 04.03.09, 21:59 Titel:
Nun,
das ist etwas schwierig.
Vermutlich handelt es bei dem gebuchten Flug um eine Charterfluggesellschaft, die per Definition nur Bedarfsflüge (=Charter) durchführt.
Man schließt somit einen Beförderungsvertrag für die Strecke von A nach B; in den AGB der Gesellschaft wird man sicherlich einen Hinweis auf die unverbindlichen Flugzeiten finden.
Durch die offensichtliche Stornierung des ursprünglich gebuchten Fluges 3 Monate vor Abreise muss die Airline nach EU-Recht lediglich eine Ersatzbeförderung anbieten - und das hat sie ja getan.
Alternativ könnte man ohne Stornokosten die Alternative ablehnen.
Gruss
report _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.