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Verkaufsunterlagen des Handelsvertreters

 
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braini
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:27    Titel: Verkaufsunterlagen des Handelsvertreters Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe mich bereits in eine Kurzfassung des Handelsvertreterrechts eingelesen aber dazu keine klärende Aussage gefunden. Evtl. kann mir ja hier jemand weiterhelfen.

Zur Frage/ Situation:

Wir bieten unseren national arbeitenden Handelsvertretern Verkaufsunterlagen in Form von Katalogen, Flyern und Ordnern unseres kompl. Sortiments an mit denen Sie beim Kunden unsere Produkte vorstellen können. Diese werden in 1facher Ausführung auch von den HV´s angenommen. Soweit ist alles ok.

Allerdings weigern sich die HV´s sich ein "Verkaufsunterlagen-Lager" einzurichten. Sinn sollte es ja sein Kunden nach einem Verkaufsgespräch Kataloge und Flyer gleich da zu lassen. Dies geschieht nicht. Des weiteren wird abgelehnt, dass wenn Kunden Unterlagen anfordern diese durch den HV aufbereitet und verschickt werden. Die komplette Abwicklung wird von den HV´s auf das Unternehmen abgewälzt.

Gibt es denn hier eine rechtliche Aussage die eine der beiden Seiten zu dieser Arbeit verpflichtet? Oder muss das individuell im Vertrag festgelegt werden? Was geschieht wenn es nicht im Vertrag festgelegt ist?

Evtl. weiß ja jemand Rat.

Gruß
Braini
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chatterhand
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

handelt es sich um selbständige HV´s?

Wie soll denn so ein "Verkaufsunterlagen-Lager" umfangsmäßig aussehen? Überrascht

Der Versand von Prospekten, Katalogen und ganzen Ordnern(!) dürfte nicht geringfügig zeit- und kostenträchtig für die HV´s sein.
Da die 'Mannschaft' hier offensichtlich geschlossene Front zeigt, vermute ich hier doch erheblichen Aufwand.

Letztlich wäre es mA auch nicht deren Aufgabe als 'Pressestelle' des beauftragenden Unternehmens tätig zu werden.
Vielmehr sollen sie ja Geschäfte abschließen.
Von daher halte ich persönlich den Versand von Werbematerial an den Kunden für eine Aufgabe, die in den Bereich des Unternehmens fällt.
(Das hat mA nebenbei den Vorteil, daß die Zuordung zu dem vermittelten Geschäft auch nachvollziehbarer wird.)
Oder: es gäbe dazu eine Regelung im Vertretervertrag.

Gibt es dazu keine Regelung, kann man sich streiten.
Notfalls vor Gericht.
Ob es zu so einer Situation schon Urteile gibt, kann ich leider nicht sagen.
_________________
chatterhand
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