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In einem eingetragenen Verein setzt sich gemäß Satzung der erweiterte Vorstand zusammen aus:
- den drei Vorstandsmitgliedern (erster u. stellv. Vorsitzender, Kassenwart)
- einem Vertreter des Oberkirchenrats
- einem Vertreter des Dekanats
- einem Vertreter einer bestimmten Kirchengemeinde
- zwei weiteren Beisitzern
- dem Leiter der Einrichtung, die durch den Verein geführt wird
Für den Vorstand ist in der Satzung keine Amtszeit hinterlegt. Für den erweiterten Vorstand beträgt die Amtszeit 3 Jahre.
Frage 1: Wird somit bei Ende der Neuwahl zum Ende der Amtszeit mit dem erweiterten Vorstand auch der Vorstand neu gewählt?
Frage 2: Der Leiter der Einrichtung wird wegen Rücktritt eines Vorstands in der Mitgliederversammlung zum Nachfolger der Vorstandsposition (bis zur Neuwahl des erweiterten Vorstands bzw. bis auf diesen Termin befristet gewählt) gewählt. Somit ist er ja bereits in Eigenschaft als Vorstandsmitglied auch Mitglied des erweiterten Vorstands (und nicht mehr als Leiter der Einrichtung). Somit würde eine Person im erweiterten Vorstand entfallen. Geht das einfach so?
Frage 1: Wird somit bei Ende der Neuwahl zum Ende der Amtszeit mit dem erweiterten Vorstand auch der Vorstand neu gewählt?
Nein, wenn die Amtszeit nicht durch die Satzung und auch nicht durch einen Beschluss der MV bei der Bestellung des Vorstandes festgelegt wird, dann sind die Vorstandsmitglieder auf unbestimmte Zeit bestellt. Die Amtszeit eines solchen Vorstandsmitgliedes endet dann nicht durch Zeitablauf, sondern nur durch Widerruf seiner Bestellung auf Beschluss der MV, durch seinen Rücktritt, durch den Eintritt seiner Geschäftsunfähigkeit oder durch seinen Tod.
teenage_dirtbag hat folgendes geschrieben::
Frage 2: Der Leiter der Einrichtung wird wegen Rücktritt eines Vorstands in der Mitgliederversammlung zum Nachfolger der Vorstandsposition (bis zur Neuwahl des erweiterten Vorstands bzw. bis auf diesen Termin befristet gewählt) gewählt. Somit ist er ja bereits in Eigenschaft als Vorstandsmitglied auch Mitglied des erweiterten Vorstands (und nicht mehr als Leiter der Einrichtung). Somit würde eine Person im erweiterten Vorstand entfallen. Geht das einfach so?
Ich muss zunächst rückfragen:
Wenn ich es richtig verstehe ist der Leiter der Einrichtung ein "geborenes" Mitglied des erweiterten Vorstandes, d.h. er ist Mitglied nicht aufgrund einer Wahl sondern aufgrund seines Amtes als Leiter der Einrichtung.
Ist dem so?
JS _________________ ... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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