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Muss Altbau ohne Baulast zum Teil abgerissen werden?

 
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Suam
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 15.11.08, 13:30    Titel: Muss Altbau ohne Baulast zum Teil abgerissen werden? Antworten mit Zitat

Hallo,
Person A hat ein Grenzgebäude, dass mit Genehmigung des damaligen Besitzers erbaut wurde, zu dem nie eine Baulast eingetragen wurde.Heute stellt es für Person B, die neue Nachbarn sind, ein Ärgernis dar.
Der Grenzbau benötigte ein neues Dach und im Zuge der Arbeiten wurde das zum Teil marode Ständerwerk abgetragen und anders erneuert, ohne Bauantrag, der im Nachherrein gestellt wurde und in Ordnung ist. Die Grundmauern wurden nicht verändert, die Nutzung des Gebäudes bleibt wie sie war.
Person B verweigert die Eintragung einer Baulast und verlangt den Rückbau auf eine angemessene Entfernung, "es würde sich quasi um ein heutigen Neubau handeln" .

Kann Person B den Rückbau verlangen? Hätte Person A Möglichkeiten den Altbau im jetzigen Umfang zu erhalten?
Hat jemand eine Meinung zu diesem theoretischen Fall, der sich, sagen wir mal in Niedersachsen abspielt?
MfG Suam
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cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 17.11.08, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hatte Person A denn damals eine Baugenehmigung für den Bau? Die wäre doch sicher ohne Baulast - sofern diese nötig ist - nicht erteilt worden. Hier hilft wahrscheinlich nur eine Nachfrage beim örtlichen Bauamt.
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Suam
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.07.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 18.11.08, 00:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
Pers.A hatte zum damaligen Zeitpunkt Baugenehmigung, Nachfrage hat ergeben, dass das Gebäude nie in dem Baulast Kataster eingtragen wurde - heutiges Manko.
Durch aktuellen Bauantrag, notwendig wegen Veränderung der Dach Statik, würde das Gebäude "neu bewertet", laut Amt. Wird Pers. B bei der Verweigerung bleiben eine Baulast eintragen zu lassen, Platz ist theoretisch da (ich weiß, nebensächlich), gäbe es nur den "Rückbau". Heutige Baulast Eintragung wäre notwendig für künftige Reparatur- und Renovierungsarbeiten. Würde die Baulast eingetragen, könnte Pers.B 3m vom eigenen Land nicht frei nutzten. Andere Sicherheitsrelevanten Aspekte, z.B. Feurwand oder dergleichen, spielen keine Rolle.
Gibt es solche Gesetzte, die Alt- Grenzbauten neu "bewerten" können.
Geht das nicht konträr, mit dem Bestandsschutz von Altbauten, bei denen die Nutzung die gleiche bleibt?
Vertrackte Geschichte!
Mit grübelnden Fragen grüßt
Suam
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waglu
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 09:06    Titel: Baulast Abstandsfläche Antworten mit Zitat

Hallo,

habe das gleiche Problem. Trenngrundstück mit Gebäudegrenze, vor 30 Jahren Eingentümer geworden und damals wurde bei mir keine Baulast eingetragen.
Jetzt wurde der Dachstuhl des Hauses neu erstellt, es wurde ein Bauantrag fällig und das Bauamt bemängelt jetzt die Abstandsflächen.
Nun soll ich bei mir eine Baulast eintragen lassen, was ich natürlich nicht möchte.
Vielleicht wirkt sich die Baulast auf die GFZ und GRZ meines Grundstückes aus. Wahrscheinlich bringt mir das eine Wertminderung u.s.w.
Im Augenblich bin ich da erst mal ratlos.

Gruß waglu
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ktown
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 08:18    Titel: Antworten mit Zitat

Da es in beiden Fällen um doch nicht unerheblich Auswirkungen handelt, sollte dringend ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Es gibt hier soviele Punkte die letztlich Auswirkungen in die eine wie auch in de andere Richtungen haben, dass es fahrlässig wäre hier mit geringem Informationsstand eine Aussage zu treffen.
Ohne alle Fakten wirklich zu wissen gibt es eigentlich nur eine Generallösung. Baut den Dachstuhl wieder so auf wie er war, dann benötigt man auch keine Baugenehmigung.
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Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
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