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früher erster Termin - Konsequenzen?

 
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kuaja
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 18:15    Titel: früher erster Termin - Konsequenzen? Antworten mit Zitat

A erhält Klage; in Klage wird früher erster Termin bestimmt.
A kann zum Termin nicht.
Termins"verlegungs"antrag wird nicht stattgegeben.
In der Vorladung wurde A mitgeteilt, er möge anzeigen, ob er sich gegen
die Klage verteidigen wolle.
Kein schriftliches Vorverfahren.
Im Terminverlegungsantrag teilt A mit, er wolle sich verteidigen.

Wenn A nun nicht zum frühen ersten Termin kommen sollte, welche
Konsequenzen könnten drohen?

Versäumnisurteil ist doch ausgeschlossen, da A erklärte, er wolle
sich verteidigen, korrekt?

danke!
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Versäumnisurteil ist doch ausgeschlossen, da A erklärte, er wolle
sich verteidigen, korrekt?
Nein. Wenn der Termin nicht verlegt worden ist, findet er statt. Im frühen ersten Termin, der hier bestimmt wurde, gilt Nichterscheinen als Säumnis, so daß ein Versäumnisurteil ergehen kann.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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Tim_S.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.11.2008
Beiträge: 305

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 22:21    Titel: Antworten mit Zitat

N´abend,
Zitat:
Versäumnisurteil ist doch ausgeschlossen, da A erklärte, er wolle
sich verteidigen, korrekt?

Wie Metzing schon sagte, das stimmt so nicht. Es gilt der Mündlichkeitsgrundsatz im Prozess. Die Schriftsätze bereiten die mündliche Verhandlung nur vor. Wenn im Termin dann keiner kommt (oder nicht wirksam vertreten ist), dann ist die schriftliche Ankündigung eben nicht umgesetzt worden.

Grüße
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:24    Titel: Re: früher erster Termin - Konsequenzen? Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
Versäumnisurteil ist doch ausgeschlossen, da A erklärte, er wolle
sich verteidigen, korrekt?

Das gilt nur bei Anordnung eines schriftlichen Vorverfahrens.

Beim feT gilt das von Metzing und Tim Gesagte.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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