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A stribt. B ist Alleinerbe. C ist Beauftrager Bestatter.
C stellt Rechnung richtigerweise an B, B kann ueber Nachlass erst im Juni verfuegen. B bittet C deshalb um Stundung. Ohne weiteres beauftragt C den Anwalt D. D schreibt den B an und fordert sofortige Zahlung und zusaetzlich Anwaltskosten.
Möglichst schnell bezahlen. Notfalls muss man einen Kredit aufnehmen. Ein Gläubiger ist nicht verpflichtet auf Stundungsanfragen zu antworten oder gar eine Stundung zu gewähren.
Anmeldungsdatum: 13.08.2008 Beiträge: 287 Wohnort: Zentrum der Macht
Verfasst am: 05.03.09, 10:29 Titel:
Ich gehe mal davon aus, dass A ein Girokonto besessen hat.
Legt man - ohne dass man einen Erbschein vorweisen kann - bei einigen Banken die Rechnung des Bestattungsunternehmens vor, wird der Rechnungsbetrag vom Girokonto überwiesen.
Das dürfte auch das Bestattungsunternehmen wissen. Warum nicht darauf hingewiesen worden ist, bleibt wieder mal ein Fall für die Glaskugel. _________________ Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
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