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Käufer ersteigert einen Artikel und bezahlt per Überweisung. Einige Tage später kommt der Artikel auch an, ist allerdings auf Grund mangelhafter Verpackung zerbrochen.
Es war ein zerbrechlicher Artikel der ohne jede Polsterung in einen Karton gelegt wurde.Zusätzlich gehört zu dem Artikel ein Netzteil welches einfach lose mit im Karton lag.
Der Verkäufer ist der Meinung den Artikel ordentlich verpackt zu haben und beruft sich auf den Ausschluß von Garantie und Rücknahme wie in der Artikelbeschreibung angegeben. Ob rechtliche Schritte eingeleitet werden ist ihm egal da er eine Rechtschutzversicherung hat.
Der Käufer hat den Verkäufer auf die Verpackungsvorschriften des Logistikers hingewiesen.
Zusätzlich liegt dem Käufer eine Beurteilung der Verpackung des Logistikers vor, welche die Mangelhafte Verpackung bestätigt.
Die Frage ist fogende. Ist der Verkäufer verpflichtet diesen Artikel zu ersetzen, und wenn ja, wo findet der Käufer Urteile dazu.
Vieleicht kennt ja jemand von euch passende Urteile die er/sie nennen kann.
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