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Einstellung des Verfahrens?

 
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Albey
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:12    Titel: Einstellung des Verfahrens? Antworten mit Zitat

Hallo,

Person X - eine Frau - geht zur Polizei und sagt aus, vor 4 Jahren vom Ex-Mann während der Ehe mehrfach geschlagen und vergewaltigt worden zu sein. Die Aussage wird zu einem Zeitpunkt gemacht, in der der Ex-Mann gegen die Frau ein Unterhaltsverfahren eröffnet (Kinder leben bei ihm, zuvor gabs einen schlimmen Sorgerechtsstreit). Der Staatsanwalt lädt Person X vor, vor einem Ermittlungsrichter erneut auszusagen, was Person X auch macht. Nach ein paar Monaten erfährt Person X, dass sie zu einem Glaubwürdigkeitsgutachten gehen muss. Person X schlägt dem Ex-Mann vor, wenn dieser auf eine bestimmte Summe aus einem gewissen Verfahren, die sie ihm noch zahlen muss, verzichtet, sie die Aussage beim Gutachter verweigert. Sie behauptet, dass dadurch das Ermittlungsverfahren gegen ihn dann eingestellt würde.

Wie ist die Rechtslage?
Hat es Sinn, dass der Ex-Mann sich auf den Vorschlag einlässt?
Wie sind eure Meinungen?

Danke im voraus.
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Versicherungsmensch
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.04.2007
Beiträge: 2919
Wohnort: Stadt mit Abtei an einem Fluss

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hat dieser Mann sich denn etwas in der Art zu schulden kommen lassen?
_________________
Ich kann länger nicht rauchen als ein Nichtraucher rauchen. Ich bin somit der mental Stärkere. (Horst Evers)
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Albey
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.09.2008
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, an den Vorwürfen ist nichts dran. Es ist ein Akt von der Frau, auf diese Art den Mann fertig zu machen und für den Glücksfall, dass man ihr glaubt, dass er dann verurteilt wird und sie automatisch die Kinder wieder bekommt. Sie hat auch keinerlei Zeugen, die auch nur irgendwas gesehen haben, sie ist ihre einzige Zeugin. Person X hat eigentlich keine Chancen, damit durchzu kommen, es sei denn die Beamten sind Amateure oder Deppen und sprechen ihr Glaubwürdigkeit zu. Die Frau wurde auch bereits in zwei anderen Verfahren für unglaubwürdig befunden. Ich habe etwas über das Thema Borderline gelesen und finde, dass das sehr gut auf diese Frau zutrifft.
Die Frage bleibt weiterhin, ob das Ermittlungsverfahren tatsächlich eingestellt wird, nur weil sie ihre nächste Aussage verweigert oder ob das alles Bullshit ist.

Gruß
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