Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ausbezahlung von Urlaubstagen nach Kündigung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ausbezahlung von Urlaubstagen nach Kündigung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Wullewaz
Interessierter


Anmeldungsdatum: 16.05.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:22    Titel: Ausbezahlung von Urlaubstagen nach Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Mir ist folgendes Problem bekannt:
Ein Mitarbeiter bei einer Zeitarbeitsfirma wird zum 15.12.08 gekündigt, da der Kunde der Zeitarbeitsfirma vorgezogene Betriebsruhe ab 15.12.08 hat und der Auftrag auch noch nicht über den 31.12.08 hinaus verlängert wurde. (Letzter Tag der Beauftragung war der 15.12.08 wg. Betriebsruhe)
Der Mitarbeiter hatte während seiner Zeit beim Kunden einen Tariflohn sowie eine kundenspezifische Zulage erhalten, auch an Urlaubstagen.
Da der Mitarbeiter zum 15.12.08 noch einige Urlaubstage hatte (nur bei diesem einen Kunden gesammelt!), bekommt er diese ausbezahlt.
Ausgezahlt wird aber nur der Tariflohn ohne Zulage. Die Zeitarbeitsfirma beruft sich darauf dass die Zulage entfällt, sobald der Kundenauftrag nicht mehr da ist.

Wie ist die Rechtslage? Müsste nicht auch die Zulage ausbezahlt werden?

Nachtrag:
Die Zulage ist eine Außertarifliche Zahlung zusätzlich zum Tariflohn. Der Gesamtbetrag aus Tariflohn und Zulage wurde vom Kunden des Zeitarbeitsunternehmens vorgeschrieben. Das Zeitarbeitsunternehmen war verpflichtet diesen Gesamtbetrag für normale Arbeitszeit und Urlaubstage zu zahlen, die während dem Einsatz anfallen.

Im Arbeitsvertrag ist leider nichts zu diesem Thema vermerkt.


Zuletzt bearbeitet von Wullewaz am 22.01.09, 15:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Regelungen im Vertrag (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag,...) gibt es nicht?
Das könnte z.B. davon abhängen, welche Zulage es ist und ob an einem regulär
genommenen Urlaubstag diese Zulage ebenfalls bezahlt wird/wurde.
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 22.01.09, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die IHK meint, dass die Zulagen zum Entgelt gehören.
http://www.bochum.ihk.de/linebreak4/mod/netmedia_document/data/85%20Urlaubsentgelt_Berechnung%20und%20Abgeltungsanspruch.pdf
Da das Urlaubsentgelt aus dem Verdienst der letzten 13 Wochen berechnet wird ist in meinen Augen auch nicht wichtig, dass die Zulage in Zukunft entfallen würde.

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:25    Titel: na les mal Antworten mit Zitat

Bereits in 2003 wurde gegen [eine Firma] von einem Arbeitnehmer ein Prozess geführt.Darin ging es um die gleiche Frage ob beim Ausscheiden der Resturlaub nur nach dem tarifl.vereinbarten Lohn ODER diesem +den dauernd gezahlen Zulagen bezahlt werden muss.

[Die Firma] hat einen ´Tag vor dem Prozess eingelnkt die geforderten Beträge und sämtliche Gerichtskosten bezahlt.
Sicherlich eine sehr weise Entscheidung der Rechtsabteilung von der ansich sonst guten Firma

editiert von flipmow
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden AIM-Name
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

peku, du solltest schleunigst den Namen der Zeitarbeitsfirma entfernen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
peku
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 84
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.03.09, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
danke für die Editierung.Ich habe dies nicht sorgsam genug bedacht und dachte eine abkürzung des namens reicht aus.
gruss peku
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden AIM-Name
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.