Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
spinloop
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:01    Titel: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich? Antworten mit Zitat

Ich würde gerne wissen , ob man den Partyveranstalter zur Rechenschaft ziehen kann, wenn der Boden der Location voll mit Glasscherben ist.

Folgendes ist geschehen:
- Veranstaltung, es ist sehr voll!
- kein pfand auf gläser, daher stehen überall leere Gläser rum und vor allem ist der Boden übersäht von Glasscherben.
- ein Besoffener rempelt mich an, ich verliere aufgrund von zwei Stufen hinter mir den Halt und stürze zu Boden.
- dabei stütze ich mich zur Vorsicht natürlich nach hinten hin mit meinen Händen ab.
- eine der auf dem Boden liegenden Scherben zerstört in meiner linken Hand die mittlere Sehne zu 85% und den Nerv zu 100%.

Folge:ich musste 1,5 Std. operiert werden, war 1 Woche stationär in der Klinik und meine linke Hand ist bis auf den kleinen Finger voraussichtlich min. 6 Monate taub. Von den Schmerzen möchte ich gar nicht erst anfangen zu reden.

Den Besoffenen, der mich angerempelt hat, ist leider in der Menge verschwunden.
Für den ganzen Unfall gibt es Zeugen.

Meine Frage: Kann ich den Partyveranstalter (es handelte sich um eine Großveranstaltung) auf Schmerzensgeld verklagen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 00:57    Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich? Antworten mit Zitat

spinloop hat folgendes geschrieben::
Meine Frage: Kann ich den Partyveranstalter (es handelte sich um eine Großveranstaltung) auf Schmerzensgeld verklagen?
Gegenfrage: wo könnte man die Verantwortung des Veranstalters für den Vorfall sehen? Geschockt
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 01:58    Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich? Antworten mit Zitat

spinloop hat folgendes geschrieben::
...
Meine Frage: Kann ich den Partyveranstalter (es handelte sich um eine Großveranstaltung) auf Schmerzensgeld verklagen?

Dies kommt m.E. darauf an, ob der Partyveranstalter eine "Verkehrssicherungspflicht" hat und gegen diese Pflicht verstoßen hat. Ferner müßte geklärt werden, ob zwischen dem Schadensereignis und der Pflichtverletzung ein Kausalzusammenhang besteht.

Dies alles wird aber ein Forum nicht klären können, sondern müßte über die Privatklage geklärt werden.

Daher könnte die Rücksprache mit einem Rechtsanwalt sicher ratsam sein.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spinloop
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 13:57    Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich? Antworten mit Zitat

Danke für euer feedback.

@biber:
Zitat:
Gegenfrage: wo könnte man die Verantwortung des Veranstalters für den Vorfall sehen?

ich sehe die verantwortung des veranstalters in dem versäumnis, die scherben nicht ordungsgemäß entfernt zu haben. durch glaspfand hätte man ebenfalls erreichen können, dass nur ein bruchteil der gläser einfach auf dem boden abgestellt werden und dort kaputt gehen.

@Dipl.-Sozialarbeiter: Danke für den tipp mit der "Verkehrssicherungspflicht". dann werde ich mich mal an meinen anwalt wenden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 16:25    Titel: Re: Schmerzensgeld vom Partyveranstalter möglich? Antworten mit Zitat

spinloop hat folgendes geschrieben::
ich sehe die verantwortung des veranstalters in dem versäumnis, die scherben nicht ordungsgemäß entfernt zu haben.
Darüber könnte man nachdenken. Ich frage mich allerdings schon, wie weit diese Verantwortung gehen könnte und wieviel Aufwand der Veranstalter für die Beseitigung treiben müßte.

spinloop hat folgendes geschrieben::
durch glaspfand hätte man ebenfalls erreichen können, dass nur ein bruchteil der gläser einfach auf dem boden abgestellt werden und dort kaputt gehen.
Zum einen reicht im Zweifel ein einziges kaputtes Glas, zum anderen ist das mit dem Glaspfand ab einer gewissen Uhrzeit / Alkoholpegel reines Wunschdenken.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Schadens- u. Produkthaftungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.