Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.03.09, 13:34 Titel: Bindung von Einsatzkräften
Mit welcher Strafe muss eine Person rechnen, die aufgrund ihrer Trunkenheit nicht in der Lage war selbstständig nach Hause zu kehren, also von der Polizei nach Hause gefahren wurde.
Ich habe schon oft davon gehört, dass es möglich ist Fußgängern ihren Führerschein zu entziehen, weil diese betrunken waren. Ich bin mir allerdings nicht sicher, was für ein tatbestand vorliegen muss.
Wenn es zu einem Bußgeld kommt, in welcher Höhe würde dieses liegen?
Wie bewertet ihr die Situation insgesamt?
Bestraft wird nur derjenige, der auch gegen ein Strafgesetz verstoßen hat.
Trunkenheit alleine ist m.W. noch nicht strafbar, für die Verursachung eines Polizeieinsatzes können dem Betroffenen jedoch die Kosten auferlegt werden. _________________ It's not about left or right, it's about right and wrong.
was ich an der sache nicht verstehe ist, dass ich zuerst eine beförderungsgebühr bezahlen musste und jetzt auch noch den polizeieinsatz. ist irgendwie haarspalterisch.
wie viel muss man denn fuer einen hevorgerufenen polizeieinsatz zahlen?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.