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Bindung von Einsatzkräften

 
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muhkuh1500
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Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 13:34    Titel: Bindung von Einsatzkräften Antworten mit Zitat

Mit welcher Strafe muss eine Person rechnen, die aufgrund ihrer Trunkenheit nicht in der Lage war selbstständig nach Hause zu kehren, also von der Polizei nach Hause gefahren wurde.
Ich habe schon oft davon gehört, dass es möglich ist Fußgängern ihren Führerschein zu entziehen, weil diese betrunken waren. Ich bin mir allerdings nicht sicher, was für ein tatbestand vorliegen muss.
Wenn es zu einem Bußgeld kommt, in welcher Höhe würde dieses liegen?
Wie bewertet ihr die Situation insgesamt?
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 16:34    Titel: Antworten mit Zitat

Bestraft wird nur derjenige, der auch gegen ein Strafgesetz verstoßen hat.

Trunkenheit alleine ist m.W. noch nicht strafbar, für die Verursachung eines Polizeieinsatzes können dem Betroffenen jedoch die Kosten auferlegt werden.
_________________
It's not about left or right, it's about right and wrong.
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muhkuh1500
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

was ich an der sache nicht verstehe ist, dass ich zuerst eine beförderungsgebühr bezahlen musste und jetzt auch noch den polizeieinsatz. ist irgendwie haarspalterisch.

wie viel muss man denn fuer einen hevorgerufenen polizeieinsatz zahlen?
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