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Zwangseintrag ins Grundbuch

 
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 23:17    Titel: Zwangseintrag ins Grundbuch Antworten mit Zitat

Moin,

da hat ein Gläubiger einen Titel gegen einen Schuldner, der selbststängig arbeitet und ergänzendes ALG 2 erhält. (Ehefrau und zwei Kinder)
Allerdings besitzt er in Berlin ein Wohnhaus mit eínem etwa 5000 m² großen Grundstück.
Dies gehört ihm und zur Hälfte seiner Ehefrau.

Hat jemand eine Glaskugel, aus der man erlesen kann, in welchem Rahmen sich die Kosten für die Eintragung dieser Forderung in das Grundbuch des Schuldners in etwa belaufen?

Witzigerweise beträgt die Forderung nur etwa 250 € die der Schuldner nicht zahlen will - trotz Vorschlägen zur ratenweisen Tilgung.

Prinzipsache also.

mano
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 00:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vgl. z.B. hier.
_________________
Gruß
Peter H.
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Bob Loblaw
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Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 07:03    Titel: Re: Zwangseintrag ins Grundbuch Antworten mit Zitat

mano hat folgendes geschrieben::

Prinzipsache also.

mano


Meine Glaskugel hat mich auf § 866 III ZPO aufmerksam gemacht und festgestellt, dass Prinzipienreiterei nicht immer akzeptiert wird.
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

@Bob Loblaw: *Daumenhochsmiley fehlt immer noch*
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Karma statt Punkte!
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Ronald
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Anmeldungsdatum: 01.11.2004
Beiträge: 3478
Wohnort: Dresden

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn eine Forderung von nur 250 Euro überhaupt ins Grundbuch eintragbar? Meines Wissens war die Grenze bei 750 Euro...

Hat sich da etwas geändert?

Mit freundlichen Grüßen

Ronald
_________________
Vielen Dank für positive Bewertungen...

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.

"Wer Steuergesetze nicht kennt, muß für den zahlen, der sie gut kennt." (Louis Verneuil, 1893 - 1952)
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Ronald hat folgendes geschrieben::
Ist denn eine Forderung von nur 250 Euro überhaupt ins Grundbuch eintragbar? Meines Wissens war die Grenze bei 750 Euro...


...das was ich übersehen hatte, hatte Bob Loblaw schon "nachgereicht":

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Meine Glaskugel hat mich auf § 866 III ZPO aufmerksam gemacht


§ 866 Abs. 3 ZPO
_________________
Gruß
Peter H.
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

son Mist.Wieder was gelernt. Herzliches Dankeschön an alle antworter!

(Jetzt hätte ich fast geschrieben, man sollte an keine Berliner was verkaufen - zumindest nicht bevor diese bezahlt haben. Jetzt hab ich schon zwei Forderungen an Berliner auf denen ich sitzen bleibe. Weinen )
Berlin verarmt? Ironie Smiley

Beste Grüße

mano
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

Leider gilt das nicht nur für Berliner Schuldner. Traurig
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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