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Flug überbucht, geänderte Route (= Verspätung) - Ansprüche?

 
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Ron
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 02.03.09, 15:03    Titel: Flug überbucht, geänderte Route (= Verspätung) - Ansprüche? Antworten mit Zitat

Hallo Forum,

A hat eine Last Minute Pauschalreise gebucht. Hinflug und Hotel war ok.
Kurz vor dem Antritt des Rückweges wird im Internet geprüft, ob mit dem
Rückflug alles ok ist. A bemerkt, dass der geplante Flug, sagen wir CAI -> MUC,
gecancelled wurde, und stattdessen CAI -> FRA in Anspruch genommen werden
muss, mit anschließendem Rail&Fly (Zugtransfer FRA->MUC).
Nach Rücksprache mit der Fluggesellschaft wurde der Flug überbucht,
daher kam es zu der Änderung.

Die Änderung der Reiseroute hat zu einer Verspätung von über 6 Stunden geführt.
Welche Ansprüche kann A gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen?

Leider blicke ich bei den gefundenen Texten in Google nicht so recht durch.
Meinungen, welche konkretenen Ansprüche daraus erfolgen könnten, wären sehr nett.
Danke!

Gruß
Ron
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn der Kunde der Ersatzbeförderung zugestimmt hat, können m.E. keine weiteren Forderungen mehr gestellt werden.

Gruss
report
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Ron
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo report,

vielen Dank für die Antwort.

Der Flug wurde einen Tag vor Heimreise ohne Rückfrage umgebucht,
eine Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung gab es nicht.

In der Zwischenheit habe ich mich etwas belesen und folgendes interpretiert:
- Bei Nichtbeförderung (z.B. bei Überbuchung) hat der Fluggast bei einer Strecke
wie Kairo - München Anspruch auf 400 EUR. Wird innerhalb von einigen Stunden
ein Ersatzflug gestellt, halbiert sich der Betrag.

Kann das jemand so bestätigen? Danke!

Gruß
Ron
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yamato
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.05.2006
Beiträge: 2207
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Da es sich bei den von Ihnen genannten Vorschriften um EU Regelungen handelt, muss es sich m.e. auch um eine Fluggesellschaft aus einem EU-Land handeln, was wir ja noch nicht wissen.

Allerdings weiß ich nicht ob die Tatsache, dass es sich um eine Pauschalreise handelte eine Rolle spielt ?!
_________________
ausgezeichnet
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Ron
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 71

BeitragVerfasst am: 09.03.09, 06:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo yamato,

danke für die Hinweise.

Nehmen wir an, es handelt sich um eine nicht-EU-Fluglinie. Ich müsste doch
trotzdem irgendwelche Ansprüche geltend machen können, oder?

Oder meinen Sie, bei einer Pauschalreise hätte man Forderungen direkt
gegen den Reiseveranstalter geltend zu machen?

Gruß
Ron
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