Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 04.02.09, 20:46 Titel: "Vermummung" - in wie weit legal?
Guten Tag,
Zuerst ein mal möchte ich mich entschuldigen, falls dies nicht der Platz sein sollte, für einen solchen Beitrag, aber ich bin leider ein Laie auf dem Gebiet und Recht und habe es einfach mal unter "Zivilrecht" verbucht.
Folgendes Problem liegt vor:
Ich möchte mich gerne als Mann vermummen dürfen.
Es ist mir peinlich und ich schäme mich, wenn andere, mir fremde Menschen, meinen Körper sehen können, seien es auch nur Waden oder Arme, denn ich finde, diese Teile meines Körpers sind privat und sollten nur wenige, priviligierte Menschen zu Gesicht bekommen dürfen.
Am liebsten würde ich auch mein Gesicht vermummen, sprich, einen Schleier tragen.
Doch nun bin ich mir nicht sicher, ob das nicht vielleicht gegen das Gesetz ist, denn soweit ich informiert bin, muss das Gesicht zumindest vollkommen erkennbar sein.
Meine Frage ist also:
Darf man sein Gesicht nach deutschem Recht vermummen?
Wie ist die Rechtslage?
außer als Teilnehmer an einer Demonstration, vgl. § 17a Abs. 2 Nr. 1 Versammlungsgesetz, können Sie sich vermummen so viel Sie möchten. _________________ Gruß
Peter H.
Und man sollte sich seine Vermummung gut überlegen, wenn man eine Bank betritt.. Ich glaube die werden da nicht so verständnisvoll drauf reagieren. _________________ Geist ist Geil!
Naja bei muslimischen Frauen scheint das ja auch nicht so das Problem zu sein....
Wobei nur mal als Information an den TE - ich wurde damals sehr oft gebeten meinen Helm (Motorrad) ab zu nehmen als ich damit viel unterwegs war und halt auch mal schnell in nen Supermarkt oder die Tanke gegangen bin. So was wird sich gelegentlich wohl schwer umgehen lassen. Wie das aussieht wenn man mit den Leuten darüber redet das man es nicht möchte, kann ich nicht sagen, habs dann halt gemacht.
Auch wenn es jetzt nichts mit dem Thema Recht zu tun hat, etwas Offtopic ist und ohne dabei jemandem zu Nahe zu treten, aber die Angst zu haben, seine Waden oder Arme dritten Personen zu zeigen könnte auch ein psychologisches Problem sein, wofür es auch sicher entsprechende Hilfe gibt.
Naja bei muslimischen Frauen scheint das ja auch nicht so das Problem zu sein....
Weil das mit der Vermummung auf Versammlungen tatsächlich nur verboten ist, wenn das die Identitätsfeststellung durch die erschweren soll. Muslimische Frauen vermummen sich aber, um ihre Schönheit der Öffentlichkeit zu verbergen...
Auch Kostümierung - davon macht die in letzter Zeit auch in Deutschland häufiger auftreteden Clowns-Army regen Gebrauch - ist erlaubt. Sollte das jemand anzweifeln, kann ich mir auch die Mühe machen, passende Urteile herauszusuchen.
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 3164 Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Verfasst am: 05.03.09, 15:20 Titel:
Genial. _________________ Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.