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angenommen eine Person mit dem Namen Hans Wurst möchte sich die Domain hanswurst.de sichern und merkt, dass ein Verlag sich diese Domain gesichert hat, weil der Verlag Bücher publiziert mit dem Titel "Die Fälle des Hans Wurst".
Wie sieht hier die Rechtslage aus?
Der Verlag tätigt seine Geschäfte natürlich unter einem anderen Namen als Hans Wurst Verlagsgesellschaft.
Außerdem nutzt der Verlag hanswurst.de nur als Weiterleitung zur Firmeneigenen Webseite auf der weitere Produkte vorgestellt werden neben "Die Fälle des Hans Wurst".
Hat der Verlag die Rechte diese Domain weiter zu betreiben, wenn die Person auf Unterlassung klagen würde?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.03.09, 13:05 Titel:
Ja. "First come, first served." Der Verlag kann für sich Titelschutz in Anspruch nehmen, da er einen Buchtitel mit dem Namen veröffentlicht hat. Das Recht des Verlages aus Titelschutz und das Namensrecht stehen sich auf gleicher Ebene gegenüber.
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