Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kontopfändung durch FA trotz Leistungen nach SGBII
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kontopfändung durch FA trotz Leistungen nach SGBII

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:15    Titel: Kontopfändung durch FA trotz Leistungen nach SGBII Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wie würdet ihr folgenden Sachverhalt beurteilen?:

für ein Girokonto liegt eine Pfändung des Finanzamtes vor. Auf dem Konto gehen nachweislich ausschließlich Leistungen der Arge nach dem SGB II ein, deren Höhe unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt.

Nichts destotrotz gibt das FA diese Zahlungen nicht ständig frei.

Wäre der Gläubiger nicht Vollstreckungsbehörde, wäre das alles kein Problem, ein Gang zum Amtsgericht und Pfändungsschutz. Aber so nutzt m.E. das FA seine Position rechtswidrig aus, was dazu führt, dass unpfändbare Beträge gepfändet und sogar an den Gläubiger abgeführt werden und der Schuldner seiner Lebensgrundlage beraubt wird.

Danke für eure Meinungen, desi
_________________
Audiatur et altera pars!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in solchen Fällen sollte man Pfändungsschutz beantragen.
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Bob Loblaw
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.06.2007
Beiträge: 1258

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 15:34    Titel: Re: Kontopfändung durch FA trotz Leistungen nach SGBII Antworten mit Zitat

desillusioniert hat folgendes geschrieben::

Nichts destotrotz gibt das FA diese Zahlungen nicht ständig frei.


Der Schuldner kann einfach innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang verfügen (55 SGB). Warum meint er überhaupt auf eine Freigabe angewiesen zus ein?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:00    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Hallo,

in solchen Fällen sollte man Pfändungsschutz beantragen.



da das FA selbst Vollstreckungsbehörde ist, nutzt das in diesem Fall wenig, weil der Mitarbeiter des FA den PfüB als "Druckmittel" nutzt und das AG nicht zuständig ist.

Ggf sollte man Beschwerde wegen Amtsmissbrauch in Erwägung ziehen? Doch wenn ja, wo beschwert man sich?

Gespräche mit dem Zuständigen Sachbaerbeiter beim FA liefen immer darauf hinaus, dass er dieses Spiel so lange weiter spielt, bis...


desi
_________________
Audiatur et altera pars!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:05    Titel: Re: Kontopfändung durch FA trotz Leistungen nach SGBII Antworten mit Zitat

Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::


Der Schuldner kann einfach innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang verfügen (55 SGB). Warum meint er überhaupt auf eine Freigabe angewiesen zus ein?



Nicht immer ist die Arge in der Lage, einen Bescheid zu verschicken; ohne Bescheid und somit ohne das Wissen, dass Leistungen geflossen sind, kann es schon einmal passieren, dass erst am 12. des Monats aufgrund der Mitteilung des Kreditinstitutes, dass es den Gesamtbetrag separiert hat, auffällt, dass die ARGE gezahlt hat... und trotz aller Einwände an das FA gezahlt wurde Böse

desi
_________________
Audiatur et altera pars!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die 7 Tage laufen ab der Gutschrift. Die ARGE schickt immer nur alle 6 Monate einen Bescheid für einen Zeitraum von 6 Monaten. Einmal in der Woche - zumindet in der Zeit Monatsende/Monatsanfang - sollte man in der Lage sein, ins Konto zu gucken.

Zitat:
das AG nicht zuständig ist


...na ja, aber die Vollstreckungsstelle des FA!? Geschockt
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:00    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Hallo,

die 7 Tage laufen ab der Gutschrift. Die ARGE schickt immer nur alle 6 Monate einen Bescheid für einen Zeitraum von 6 Monaten. Einmal in der Woche - zumindet in der Zeit Monatsende/Monatsanfang - sollte man in der Lage sein, ins Konto zu gucken.

Zitat:
das AG nicht zuständig ist


...na ja, aber die Vollstreckungsstelle des FA!? Geschockt


Die ARGE hat in diesem Fall tatsächlich keinen Folgebescheid geschickt, da die Mitarbeiterin laut Aussage einer Kollegin, dies nicht geschafft hat! Da der Bewilligungszeitraum bereits im Oktober 08 endete und auch keine Folgezahlungen geleistet wurden, kann der Leistungsbezieher im Februar sicher nicht natürlicherweise ohne Bescheid davon ausgehen, dass Geld von der ARGE gezahlt wurde.


Vielleicht ist es möglich, sich bei den Antworten am Inhalt der Frage zu orientieren, anstatt zu kommentieren, was wohl sein müsste oder wohl nicht? Oder wilsst du dir sagen lassen, wann du deine Auszüge zu ziehen hast? Traurig

Problem ist: die Leistung ist gepfändet und auch überwiesen worden, ohne das den Kontoinhaber irgendeine Schuld träfe. FA stellt sich stzur und pfändet, trotz unpfändbarkeit, ARGe meint, es sei allein das Problem des Leistungsempfängers...

also, bitte back to topic:

Ist die Verfahrensweise des FA rechtens? Wenn nein, wie kann man sich wehren? was ist mit dem Geld für Febraur 2009, dass dem Kontoinhaber fehlt und er somit mit dieser Miete im Rückstand ist.

Danke für konstruktive Beiträge

desi

ps.: Beschwerde über die zuständige Mitarbeiterung im Leistungszentrum läuft.
_________________
Audiatur et altera pars!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Zitat:
Ist die Verfahrensweise des FA rechtens?

Ja.

Zitat:
Wenn nein, wie kann man sich wehren?

Nachträglich nur bis 7 Tage nach Ablauf der ersten 7 Tage. Wie wurde bereits beantwortet.

Zitat:
was ist mit dem Geld für Febraur 2009, dass dem Kontoinhaber fehlt und er somit mit dieser Miete im Rückstand ist.

Das ist weg.

Zitat:
Danke für konstruktive Beiträge

Bitte!

Zitat:
Beschwerde über die zuständige Mitarbeiterung im Leistungszentrum läuft.

Viel Erfolg! M.E. aber formlos, fristlos, fruchtlos.
_________________
Gruß
Peter H.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
desillusioniert
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.12.2006
Beiträge: 91
Wohnort: zwischen den Meeren

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Holzschuher hat folgendes geschrieben::

Zitat:
Ist die Verfahrensweise des FA rechtens?

Ja.



Wie kann das rechtens sein, wenn die Leistung unter § 850 k ZPO fällt? Geschockt

Sorry, aber jetzt versteh ich gar nichts mehr!

desi
_________________
Audiatur et altera pars!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das Finanzamt darf pfänden, Sie können hiergegen einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen und im übrigen innerhalb von 7 Tagen über die auf dem Konto eingehenden Sozialleistungen verfügen. Also ist alles rechtens. Die Tatsache, daß Sie mit den gegebenen Antworten unzufrieden sind, ändert hieran nichts, denn die Antworten entsprechen der Rechtslage.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Inkasso, Mahnungen, Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.