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Anmeldungsdatum: 21.12.2006 Beiträge: 91 Wohnort: zwischen den Meeren
Verfasst am: 05.03.09, 15:15 Titel: Kontopfändung durch FA trotz Leistungen nach SGBII
Hallo zusammen,
wie würdet ihr folgenden Sachverhalt beurteilen?:
für ein Girokonto liegt eine Pfändung des Finanzamtes vor. Auf dem Konto gehen nachweislich ausschließlich Leistungen der Arge nach dem SGB II ein, deren Höhe unterhalb der Pfändungsfreigrenzen liegt.
Nichts destotrotz gibt das FA diese Zahlungen nicht ständig frei.
Wäre der Gläubiger nicht Vollstreckungsbehörde, wäre das alles kein Problem, ein Gang zum Amtsgericht und Pfändungsschutz. Aber so nutzt m.E. das FA seine Position rechtswidrig aus, was dazu führt, dass unpfändbare Beträge gepfändet und sogar an den Gläubiger abgeführt werden und der Schuldner seiner Lebensgrundlage beraubt wird.
Danke für eure Meinungen, desi _________________ Audiatur et altera pars!
da das FA selbst Vollstreckungsbehörde ist, nutzt das in diesem Fall wenig, weil der Mitarbeiter des FA den PfüB als "Druckmittel" nutzt und das AG nicht zuständig ist.
Ggf sollte man Beschwerde wegen Amtsmissbrauch in Erwägung ziehen? Doch wenn ja, wo beschwert man sich?
Gespräche mit dem Zuständigen Sachbaerbeiter beim FA liefen immer darauf hinaus, dass er dieses Spiel so lange weiter spielt, bis...
Anmeldungsdatum: 21.12.2006 Beiträge: 91 Wohnort: zwischen den Meeren
Verfasst am: 05.03.09, 16:05 Titel: Re: Kontopfändung durch FA trotz Leistungen nach SGBII
Bob Loblaw hat folgendes geschrieben::
Der Schuldner kann einfach innerhalb von 7 Tagen nach Geldeingang verfügen (55 SGB). Warum meint er überhaupt auf eine Freigabe angewiesen zus ein?
Nicht immer ist die Arge in der Lage, einen Bescheid zu verschicken; ohne Bescheid und somit ohne das Wissen, dass Leistungen geflossen sind, kann es schon einmal passieren, dass erst am 12. des Monats aufgrund der Mitteilung des Kreditinstitutes, dass es den Gesamtbetrag separiert hat, auffällt, dass die ARGE gezahlt hat... und trotz aller Einwände an das FA gezahlt wurde
die 7 Tage laufen ab der Gutschrift. Die ARGE schickt immer nur alle 6 Monate einen Bescheid für einen Zeitraum von 6 Monaten. Einmal in der Woche - zumindet in der Zeit Monatsende/Monatsanfang - sollte man in der Lage sein, ins Konto zu gucken.
Zitat:
das AG nicht zuständig ist
...na ja, aber die Vollstreckungsstelle des FA!? _________________ Gruß
Peter H.
Anmeldungsdatum: 21.12.2006 Beiträge: 91 Wohnort: zwischen den Meeren
Verfasst am: 05.03.09, 17:00 Titel:
Holzschuher hat folgendes geschrieben::
Hallo,
die 7 Tage laufen ab der Gutschrift. Die ARGE schickt immer nur alle 6 Monate einen Bescheid für einen Zeitraum von 6 Monaten. Einmal in der Woche - zumindet in der Zeit Monatsende/Monatsanfang - sollte man in der Lage sein, ins Konto zu gucken.
Zitat:
das AG nicht zuständig ist
...na ja, aber die Vollstreckungsstelle des FA!?
Die ARGE hat in diesem Fall tatsächlich keinen Folgebescheid geschickt, da die Mitarbeiterin laut Aussage einer Kollegin, dies nicht geschafft hat! Da der Bewilligungszeitraum bereits im Oktober 08 endete und auch keine Folgezahlungen geleistet wurden, kann der Leistungsbezieher im Februar sicher nicht natürlicherweise ohne Bescheid davon ausgehen, dass Geld von der ARGE gezahlt wurde.
Vielleicht ist es möglich, sich bei den Antworten am Inhalt der Frage zu orientieren, anstatt zu kommentieren, was wohl sein müsste oder wohl nicht? Oder wilsst du dir sagen lassen, wann du deine Auszüge zu ziehen hast?
Problem ist: die Leistung ist gepfändet und auch überwiesen worden, ohne das den Kontoinhaber irgendeine Schuld träfe. FA stellt sich stzur und pfändet, trotz unpfändbarkeit, ARGe meint, es sei allein das Problem des Leistungsempfängers...
also, bitte back to topic:
Ist die Verfahrensweise des FA rechtens? Wenn nein, wie kann man sich wehren? was ist mit dem Geld für Febraur 2009, dass dem Kontoinhaber fehlt und er somit mit dieser Miete im Rückstand ist.
Danke für konstruktive Beiträge
desi
ps.: Beschwerde über die zuständige Mitarbeiterung im Leistungszentrum läuft. _________________ Audiatur et altera pars!
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.03.09, 22:46 Titel:
Das Finanzamt darf pfänden, Sie können hiergegen einen Antrag auf Pfändungsschutz stellen und im übrigen innerhalb von 7 Tagen über die auf dem Konto eingehenden Sozialleistungen verfügen. Also ist alles rechtens. Die Tatsache, daß Sie mit den gegebenen Antworten unzufrieden sind, ändert hieran nichts, denn die Antworten entsprechen der Rechtslage.
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