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Verfasst am: 05.03.09, 17:31 Titel: Abruch einer Klausur
Gymnasium NRW, Stufe 12
Was ist wenn ein Schüler, der am Tag zuvor schon selektiv fehlte aufgrund einer Krankheit, am nächsten aber eine Klausur schreibt, aber dennoch versucht die Klausur zu schreiben, er aber mitten in der Klausur abgebeben möchte, weil es sein Zustand/Befinden einfach nicht erlaubt weiter zu schreiben.
Gilt die Klausur dann als ungenügend oder darf diese Klausur nachgeschrieben werden, wenn der Schüler dem Lehrer ein ärztliches Attest vorlegt?
Ich wüsste nicht, was dagegen sprechen sollte, eine Klausur beim plötzilchen Auftreten/Verschlimmern einer Erkrankung abbrechen und ggf. nachschreiben zu dürfen.
Schwierig wird es allerdings, wenn man schon krank war und sich der Status eigentlich nicht geändert hat. Dann könnte einem das als Ausrede ausgelegt werden, nach dem Motto "der hat doch nur gemerkt, dass ihm die Klausur zu schwer ist".
Deshalb wurden wir vor wichtigen Prüfungen(Abitur, manche Uni-Klausren und Staatsexamen) auch gefragt, ob wir gesund sind bzw. darauf hingewiesen, dass wir mit Antreten der Klausur bestätigen gesund zu sein(um eben nicht diese Krankheits-Reißleine ziehen zu können).
Aber wie gesagt, wenn sich der Zustand plötzlich ändern sollte(z.B. plötzliches Einsetzen starker Kopfschmerzen o.ä.), dann müsste das meines Erachtens trotzdem "zählen". _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie) Forenregeln!
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