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Der Mann ist 63 und im Vorruhestand. Nun hat er einen Nebenverdienst von 400 € monatlich. Es handelt sich um die Pflege einer Eigentümer-Anlage, in der er die größten Anteile hat. Sind in diesem Fall Abgaben an die Rentenversicherung zu entrichten?
Da diese Arbeit vom Arbeitgeber bei der Minijob Agentur angemeldet wird oder werden muss, zahlt der Arbeitgeber die darauf anfallenden Steuern und Sozialabgaben.
( Das ist ein Gesamtprozentsatz der vom Arbeitgeber abgeführt und voll von diesem getragen werden muss. )
Der Arbeitnehmer bekommt seinen Lohn Brutto für Netto und hat keine Abgaben davon.
Wir dieser Job nicht bei der Minijobzentrale ( unterliegt der Knappschaft ) vom Arbeitgeber gemeldet führt der Arbeitnehmer Schwarzarbeit aus und das kann teuer werden.
Daher beim Arbeitgeber nachfragen ob es gemeldet wurde.
Der Arbeitnehmer kann dies nicht melden, das es nur vom Arbeitgeber durchgeführt werden kann.
Gruß
pcwilli _________________ Zerstreutheit ist ein Zeichen von Klugheit und Güte. Dumme und boshafte Menschen sind immer geistesgegenwärtig. (Zitat von Charles Joseph Fürst von Ligne)
Wenn der Eigentümer für seine Miteigentümer in der Hausanlage mit allgemeinen pflegerischen Arbeiten ( Gartenpflege, Fegen, Aufräumen, Schneeräumen usw.) tätig wird und hier auch wohnt, ist - wenn ich das richtig in Erinnerung habe - keine Anmeldung als Minijob bei der Minijobzentrale erforderlich. Es handelt sich um allgemeine Arbeiten aus der Verpflichtung als Eigentümer. Sollten Sie aber als "umfassender Hausmeister" tätig werden (dafür spricht das Einkommen von 400 €) und vielleicht sogar handwerkliche Reparaturen vornehmen, wird die Rechtslage vermutlich anders sein!
Steuerlich sicherlich auch interessant - vieleicht für das Steuerforum
Sollten Sie nicht in dieser Anlage wohnen, wird die Rechtslage unter Umständen anders eingeschätzt.
Würde Ihnen die Hotline der Minijobzentrale empfehlen.
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