Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - VERKAUF 1 PULLOVERS AUF Internetauktionshaus [Name geändert] (aus den USA)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

VERKAUF 1 PULLOVERS AUF Internetauktionshaus [Name geändert] (aus den USA)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tobi000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 13:10    Titel: VERKAUF 1 PULLOVERS AUF Internetauktionshaus [Name geändert] (aus den USA) Antworten mit Zitat

Hallo,

ich möchte gerne einen Pullover auf Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen.
Der Pullover ist nur in der Staaten erhältlich, nicht in europa. er ist mir aber zu klein.
Diesen habe ich über den Online-shop in den USA erworben ....
Der Anwalt der firma, mahnt auf Internetauktionshaus [Name geändert]-deutschland kunden ab, die artikel des Unternehmens verkaufen...

Ich möchte nur 1 PULLOVER verkaufen (keine gewerbsmässige Tätigkeit)...

Habe ich etwas zu befürchten

wie gesagt...nur 1 artikel, original mit rechnung...

vielen dank
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Caesar
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

Also soviel würde ich schonmal sagen, auf dem Pullover dürfen keine in Deutschland verfassungsfeindlichen Symbole abgebildet sein wenn der Pullover hier in Deutschland verkauft werden soll.
In den USA sind derartige Pullover ja meist nicht illegal.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
maconaut
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 3479

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:42    Titel: Antworten mit Zitat

Und es dürfen natürlich keine Plagiate unter Markennamen verkauft werden, auch da werden die Rechteinhaber sauer.... Egal ob privater Verkäufer oder Großhändler.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 16:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist eine interessante Frage. Ein solcher Verkauf könnte gegen das Markenrecht des Herstellers verstoßen. Eine Ausnahme isthier die sog. "Erschöpfung". Wenn das Produkt mit Einverständnis des Markeninhabers in der EU (das ist jetzt etwas vereinfacht) in den Verkehr gebracht wurde, ist der Weiterverkauf zulässig. Bei einem Kleidungsstück, das hier im Laden gekauft wurde, wäre der Fall also unproblematisch. Der Pullover wurde in den USA gekauft, damit tritt grundsätzlich keine Erschöpfung ein. Aber: er wurde per Versand gekauft. Wenn der Erstverkauf durch den Markeninhaber (vereinfacht: =Hersteller) erfolgte, könnte man in dem Versand nach DE ein Inverkehrbringen durch den Rechteinhaber sehen. Damit wäre Erschöpfung eingetreten. Ein Verkauf durch eine Plattform, die nicht mit dem Markeninhaber verbunden ist, könnte diese Wirkung nicht erzielen.

(Die passenden §§ im Markenerecht kann ich gerade nicht raussuchen, evtl. morgen)

(Persönliche Anmerkung: Mir wäre die Geschichte als Privatmensch zu heikel für die 20 oder 30 Euro, die der Verkauf maximal bringen würde. Das wäre nur reizvoll, wenn man mal praktische Erfahrungenim streitigen Markenrecht sammeln will und bereit ist, dafür auch etwas Lehrgeld zu riskieren.)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

rettich hat folgendes geschrieben::
(Die passenden §§ im Markenerecht kann ich gerade nicht raussuchen, evtl. morgen)


§24 MarkenG. Und volle Zustimmung. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
tobi000
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 17:03    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

der pullover wurde DIREKT in dem ONLINESHOP der Herstellers gekauft. Die Marke trägt auch [Es ist für den Fall nicht wichtig, wer den Pulli trägt. Forenregeln beachten. Metzing] (vllt wisst ihr welche ich meine).
Der Verkauf der Marke wurde erst in dem Internetauktionshaus gestattet (bis 2005) und als die Marke so bekannt wurde bzw. 90% Fälschungen angeboten wurden, hat der Markeninhaber in Deutschlan Anwälte eingesetzt, die die Verkäufer (gewerbl oder nicht), abgemahnt hat und auch noch abmahnen....
Es gab Zeiten, wo über 20000 artikel der Marke gleichzeitig in dem Internetauktionshaus angeboten wurden. Jetzt sind es nur noch um die 1500 Artikel..

Der Artikel, den ich erworben habe, ist zu 100% ORIGINAL!!! Rechnung liegt vor.
Er wurde nicht bei E***USA gekauft, sondern wie schon erwähnt bei dem Hersteller direkt!!!

Was meint Ihr nun???
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

In dem Fall würde ich davon ausgehen, dass Erschöpfung eingetreten ist. Allerdings werden die Anwälte des Herstellers das nicht ohne weiteres erkennen können und evtl. deswegen mit einer Abmahnung reagieren. Deswegen müsste man sich in diesem Fall darauf vorbereiten, möglicherweise gegen eine unberechtigte Abmahnung vorgehen zu müssen.

Wie schon gesagt: Als Lehrfall ist das sicherlich spannend, für den zu erwartenden Verkaufserlös m.E. zu stressig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Computer- und Onlinerecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.