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Hallo. Angenommen, in einer Stadt gibt es eine Fahrschule. Da die Inhaber, Fahrlehrer und Angestellten den Nachnamen "Meyer" haben, heißt die Fahrschule auch so. Nun ist das ein häufiger Name und es könnte einen anderen Fahrlehrer mit dem selben Namen geben, der auch eine Fahrschule haben möchte. Wie weit muss die zweite Fahrschule von der ersten sein, damit sie auch "Meyer" heißen darf?
Wenn das zum Gesellschaftsrecht oder sonst irgendwohin besser passt, bitte verschieben. _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.03.09, 18:33 Titel:
Wer Meyer heißt, darf auch seine Fahrschule so nennen. Es gilt das Recht der Gleichnamigen. Wäre ja auch schlimm, wenn beispielsweise ein Rechtsanwalt Müller sich nicht Rechtsanwalt Müller nennen dürfte, weil es noch einen anderen gibt. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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