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Verfasst am: 05.03.09, 18:41 Titel: Besitz von Programmen zur Ausspionierrung von Daten haftbar?
Guten abend an alle die dies hier lesen,
ich habe ein "kleines" Problem. Ich besitze ein Programm womit ich Daten von anderen PC´s eventuell auslesen könnte. Diese Programm habe ich weder verschickt, verkauft, veröffentlicht noch bei nichtwissenden Computernuter angewendet.
Nach Paragraph § 202 gilt doch nur der Strafbestand wenn ich dies vorgehabt hätte , oder?
Ich entschuldige mich vorab für falsche Formulierungen, bin in auf diesem Gebiet nicht so bewandert!
Davon hab ich Dutzende. Soll ich ihnen eines schicken damit sie es sich installieren koennen? Hier die URL:[Richard Gecko, in der letzten Zeit mal die Forenregeln gelesen? Bitte nicht solche Links!!! Metzing]
Damit kann man nicht nur Daten auslesen, sondern gleich den ganzen PC fernsteueren.
Ähm eher weniger. MIr geht es darum ob der Besitz Strafbar ist oder nicht?
Interpretiere ich diesen Artikel richtig , sodass die Benutzung solcher Programme um anderen Menschen schade zuzufügen und/oder sich damit Informationen zu beschaffen strafbar und nicht allein der Besitz?!
EDIT: Bitte es ist mir wirklich wichtig dies zu wissen!!
Ähm eher weniger. MIr geht es darum ob der Besitz Strafbar ist oder nicht?
Interpretiere ich diesen Artikel richtig , sodass die Benutzung solcher Programme um anderen Menschen schade zuzufügen und/oder sich damit Informationen zu beschaffen strafbar und nicht allein der Besitz?!
EDIT: Bitte es ist mir wirklich wichtig dies zu wissen!!
Wenn der Besitz bereits strafbar wäre, eine lustige Sache dann wären wohl alle Computerbesitzer böse Buben. Funktionen oder Programme welche genutzt werden könnten zum ausspionieren anderer Rechner waren bereits beim "guten alten" DOS" Bestandteil. OS mit GUI haben diese Möglichkeiten auch mehr oder weniger ausgereift oder nur rudimentär integriert und das bereits seit dem letzten Kartoffelkrieg. Von diversen Drittanbietern und deren Software ganz zu schweigen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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