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Person A hatte 2 Vorladungen wegen angeblichen Betrug vor ca. 1 Jahr.
Vor 2 Wochen war eine Verhandlung wegen eines anderen Deliktes. Vor der Verhandlung hat das Gericht mit der Staatsanwaltschaft in den Computer geschaut, um in Erfahrung zu bringen ob noch Verfahren laufen.
Der Richter sagte am Anfang das im Computer keine weiteren Ermittlungsverfahren drinen waren.
Nun meine Frage:
Wie kann das sein das da nichts drin ist? A hat nie ein Einstellungsschreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen.
Ich denke es muß immer mitgeteilt werden wenn ein Verfahren eingestellt wird, schon aus dem Grund das der Beschuldigte aufatmen kann und weiß das nicht weiterverfolgt wird.
Bei den Vorladungen wurden auch Aussagen getätigt.
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