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Nie bestelltes Abo wird mit Rechnung zugestellt

 
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Asterix&Obelix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 03.03.09, 23:42    Titel: Nie bestelltes Abo wird mit Rechnung zugestellt Antworten mit Zitat

Guten Abend,

hier der fiktive Fall mit fiktiven Firmen sowie Personennamen:

Vor einigen Wochen bekam Cordelia einen Anruf mit unterdrückter Rufnummer von Verlag Drücker. Der Anrufer fragt ob er ihr eine kostenlose Ausgabe der Zeitschrift DummDoof zusenden darf. Sie fragt: "wandelt sich das automatisch in ein Abo um?" Er antwortet: "Nein. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein" "Na dann senden Sie mir die Zeitschrift mal zu." Und Cordelia nennt einen falschen Namen, da sie dem Braten nicht so ganz traut.
Am anderen Tag lag ein Schreiben dieses Verlags im Briefkasten mit der Mitteilung: Danke für Ihr Abo" Angeschrieben wurde der falsche Name. Cordelia wirft das Schreiben in den Müll. Einige Zeit später trudelt die Zeitschrift an. Adressiert an die nicht existente Person. Zwei Wochen später bekommt sie erneut einen Anruf dieser Firma (mit unterdrückter Rufnummer) und wird erneut gefragt ob sie an einer kostenlosen Ausgabe interessiert sei. "Kein Interesse" und Cordelia legt auf.
Eine Woche später liegt eine Rechnung über ein Jahresabo in ihrem Briefkasten.

Meiner Meinung nach sollte Cordelia all die Schreiben und Rechnungen ignorieren. Oder muss man in Deutschland auf wirklich alles reagieren?
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Phönix3
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 04:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hier sind viele Fehler passiert.

1. Mit Drücker-Firmen sollte man nie Verträge schliessen und
schon gar nicht telefonisch.

2. Man sollte auch nie Fantasienamen oder Fantasieadressen angeben.
Wie der Teufel es will, existiert eine solche Person und dann haben
wie Urkundenfälschung, Namensmissbrauch. Auch ist es ziemlich
albern, "ja" zu sagen aber dann mit einem falschen Namen.
Dann hätte man auch einfach und bequem "nein" sagen können.

3. Wirft man ein Schreiben einer solchen Firma nicht einfach weg.
(Es wäre, wie ein Knöllchen wegwerfen. Damit ist die Sache noch
lange nicht geregelt)

Nun, da hier so ziemlich alles verkehrt gemacht wurde, was man verkehrt machen kann, bleibt nur eines übrig:

SOFORT der Firma ein Einschreiben mit Rückschein machen und schreiben:

Hiermit erkläre ich hilfsweise Widerspruch/ Einspruch gegen dieses Abonement über....... Es war von mir keine kostenpflichtige Zusendung gewünscht, auch kein kostenpflichtiges ABO.

Wenn dann weitere Schreiben erfolgen und Zeitschriften zugeschickt werden, einfach 1 Jahr lang aufbewahren zur Sicherheit. Soweit ich informiert bin, hat hier zwischenzeitlich das OLG Köln entschieden, dass keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht für unverlangt zugeschickte Waren. Hierin wird ein Wettbewerbsverstoss gesehen. (UWG)

Bitte korrigiert mich, wenn man die Angelegenheit noch fundierter und eleganter lösen kann.

LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Asterix&Obelix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Phönix3,

vielen Dank für die Mühe und Ratschläge.

Frage zu Punkt 1:

Ist es ein Vertragsabschluss wenn man sich einmalig und ohne weitere Verpflichtungen eine Zeitschrift zusenden lässt? (wie telefonisch vereinbart)

Zitat:


Zu Punkt 3:

3. Wirft man ein Schreiben einer solchen Firma nicht einfach weg.
(Es wäre, wie ein Knöllchen wegwerfen. Damit ist die Sache noch
lange nicht geregelt)


Knöllchen- und Anruferthema könnte man miteinander vergleichen, wenn die Politesse einen Autofahrer in den Parkplatz einweist und versichert hätte: "Hier dürfen Sie definitv parken" aber Minuten später ein Knöllchen ausstellt.


Zitat:
Nun, da hier so ziemlich alles verkehrt gemacht wurde, was man verkehrt machen kann, bleibt nur eines übrig:

SOFORT der Firma ein Einschreiben mit Rückschein machen und schreiben:


Warum muss Cordelia hier reagieren?
Warum Einschreiben mit Rückschein?

Wenn die Gegenseite keine Beweise für eine Bestellung oder Zusage hat, dann steht doch sie in der Beweispflicht? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank
Sasha
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt auch eine weitere Möglichkeit:
Drückerfirmen werben normalerweise selbständig Abonnenten und verkaufen die Abos an die Zeitschriftenverlage.
Man kann sich mit dem Vertrieb des herausgebenden Verlags in Verbindung setzen und den Sachverhalt schildern. I. d. R. wird das Abo beendet. Die Mehrzahl der Verlage distanziert sich von derartigen Verkaufsmethoden.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Asterix&Obelix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nordlicht02,

Was die Verlage angeht:

Nicht im geringsten zweifle ich an deren Kenntnis der Vermarktung ihrer Produkte.

Davon abgesehen verstehe ich nicht warum sich der, den man betrügen möchte, um die Klärung kümmern muss. Was soll überhaupt geklärt werden?
Blickt da jemand durch? Wie ist hier die Rechtslage nun wirklich?

Danke
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Asterix&Obelix hat folgendes geschrieben::
Nicht im geringsten zweifle ich an deren Kenntnis der Vermarktung ihrer Produkte.

Sicher haben die Verlage Kenntnis davon, dass Vertriebsfirmen ihnen Abos vermitteln.
Es gibt aber auch etliche Vertriebsfirmen, die seriös arbeiten. Von denjenigen, die unseriös arbeiten, den "Drückern", distanzieren sich die Verlage aber mehrheitlich. Aus diesem Grund stornieren die meisten Verlage auch derart zustande gekommene Abos. Des Weiteren kommt es nicht selten vor oder ist sogar der Regelfall, dass Verlage die Zusammenarbeit mit den betreffenden Vermittlern beenden.

Asterix&Obelix hat folgendes geschrieben::
Davon abgesehen verstehe ich nicht warum sich der, den man betrügen möchte, um die Klärung kümmern muss.

Wenn Sie von den hier von Phönix3 und mir erteilten Ratschlägen nichts annehmen wollen verstehe ich allerdings nicht, weshalb Sie hier überhaupt nachfragen?
_________________
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Phönix3
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2008
Beiträge: 2531

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

Zwei Fragen vom Threadschreiber möchte ich noch beantworten.
1. Einschreiben mit Rückschein deshalb, weil bei einem Probe-Abo DANN zugestimmt wird,
wenn man der Kunde NICHT widerspricht !
Die Firma könnte sagen "wir haben kein Schreiben bekommen"

2. Die Beweispflicht liegt wohl schon bei der Firma, die nachwiesen muss, daß ein
Bertrag zustandegekommen ist.

Aber es erledigt sich im voraus, denn, wenn es soweit kommt, ist auch eine Widerspruchsfrist vorüber und das ABO klebt einem erst mal an der Schuhsohle wie Kaugummi.

Ich persönliche fahre stets sehr gut damit (auch wenn ich das nicht müsste)
hilfsweise Widerspruch einlegen, darauf hinweisen, daß keine kostenpflichtige Dienstleistung oder kostenpflichtiges Produkt gewünscht war.
Ich habe Internetpiraten auch schon mit der STA gedroht. Dann war Ruhe.

Hoffe dennoch, daß mein Beitrag ein bißchen von Nutzen war und danke auch an die anderen Mitschreiber. Kann ich doch auch gleich mit-lernen Auf den Arm nehmen

LG Phönix
_________________
Gruß
Phö-nixe

Zitat @ Dipl.-Sozialarbeiter: FDR heißt "Forum deutsches Recht" und FGR = "Forum gefühltes Recht"...Lachen
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Asterix&Obelix
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.03.2009
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 23:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Phönix3,

Phönix3 hat folgendes geschrieben::
Zwei Fragen vom Threadschreiber möchte ich noch beantworten.
1. Einschreiben mit Rückschein deshalb, weil bei einem Probe-Abo DANN zugestimmt wird,
wenn man der Kunde NICHT widerspricht !
Die Firma könnte sagen "wir haben kein Schreiben bekommen"


Es gibt kein Probeabo! Hat es nie gegeben. Die Firma kann schreiben was sie will.


Zitat:
2. Die Beweispflicht liegt wohl schon bei der Firma, die nachwiesen muss, daß ein
Bertrag zustandegekommen ist.

Aber es erledigt sich im voraus, denn, wenn es soweit kommt, ist auch eine Widerspruchsfrist vorüber und das ABO klebt einem erst mal an der Schuhsohle wie Kaugummi.


Es gab und gibt kein Abo! Weder mündlich noch schriftlich! Warum dann noch die Kosten für Brief, Rückschein und sonstigem Schnickschnack?

Zitat:

Ich persönliche fahre stets sehr gut damit (auch wenn ich das nicht müsste)
hilfsweise Widerspruch einlegen, darauf hinweisen, daß keine kostenpflichtige Dienstleistung oder kostenpflichtiges Produkt gewünscht war.
Ich habe Internetpiraten auch schon mit der STA gedroht. Dann war Ruhe.


Ja, aber dafür hast du Porto sowie Telefonkosten gehabt. Das möchte Cordelia aber nicht. Warum auf etwas reagieren womit man nichts zutun hat?

Genauso könnte ich jetzt jedem aus dem örtlichen Telefonbuch ein Schreiben zu senden und mich für deren Abo bedanken. Zwei Wochen später schicke ich all den Leuten eine Rechnung von 60 Euro für ihr Abo zu. Die einen widersprechen, die anderen werden aus Verunsicherung überweisen. Und mein Konto wäre satt.

Und hier die obligatorische Frage: Wie ist die Rechtslage?
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