Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Lohnkürzung wegen Beschädigung von Firmeneigentum
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Lohnkürzung wegen Beschädigung von Firmeneigentum

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Benutzer_Ohne_Namen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.03.2005
Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 03:14    Titel: Lohnkürzung wegen Beschädigung von Firmeneigentum Antworten mit Zitat

Arbeitgeber X trifft Arbeitnehmer Y in private Beschäftigungen vertieft am Arbeiktsplatz an, die während der Arbeitszeit untersagt sind. Y hat kurz danach Dienstschluss und 10 Minuten später wird festgestellt, dass Y durch seine privaten Beschäftigung offenbar so von der Arbeit abgelenkt war, dass erin Gerät, an dem Y arbeitet, defekt wurde und Y den Defekt sehr wahrscheinlich wegen seiner privaten Beschäftigung nicht bemerkte. Fakt ist jedenfalls, dass das Gerät kurz bevor Y sich seinen privaten Dingen während der Arbeitszeit widmete, intakt war und unmittelbar nachdem Y den Arbeitsplatz verließ, defekt war - eine Zeitdifferenz von ca. 15 Minuten. Und ein Defekt, der einem Arbeitnehmer sofort auffallen müsste.

Arbeitgeber X steht nun auf dem Standpunkt, dass er den entstandenen Schaden vom Arbeitslohn dex Y abziehen kann, Y widerspricht der Lohnkürzung mit dem Argument, der Arbeitsgeber müsse stichhaltig nachweisen, dass Ys private Beschäftigung während der Arbeitszeit zu dem Defekt geführt habe.
_________________
Benutzer_Ohne_Namen
______________________________

Meine Antworten sind keine Rechtsauskünfte sondern geben nur Erfahrungen und Meinungen wieder.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Niemand2000
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 832

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 03:25    Titel: Antworten mit Zitat

mag sein, dass der X dies beweisen muss, aber dann wird der Y meiner perönlichen meinung nach mit einer abmahnung rechnen müssen wegen der laut SV verbotenen privaten Beschäftigung am Arbeitsplatz.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Arbeitsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.