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Was kommt auf mich zu geht um 8€(betrug)

 
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ground_off
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 20:44    Titel: Was kommt auf mich zu geht um 8€(betrug) Antworten mit Zitat

Guten tag
ich weiss nicht ob ich damit hier richtig bin.
Ich war in einen Großen Elektro laden dort gab es Druckerpatronen mit 8€ Geld zurück garantie habe ein foto davon gemacht.Bei rausgehen kam der detektiv meinte Habe Sie beobachtet bei foto machen.Habe es dann gelöscht also das foto vom Code.Er hat dann die Personalien aufgenommen alles ohne polizei und hat weiter nix gesagt.Ich durfte dann den Laden verlassen.


Könnte dort was kommen zb ein Anruf? oder so was bin erst 17


Vielen dank für Antworten
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte den Beitrag nochmal überarbeiten, damit man auch versteht worums genau geht
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Fotografieren ist bisher noch nicht strafbar. Auch dann nicht, wenn dahinter eine Vorberitungshandlung klar erkennbar sein dürfte. Ich nehme an das Unternehmen wird ein Hausverbot erteilen.

Am Anrufen kann die aber keiner hindern. Cool
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Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Ich glaub ich habs verstanden und sehe eigentlich keine strafbare Handlung.
Höchstens eine Vorbereitungshandlung zum Betrug(von einer eventuellen Einlösung des Codes ist man ja noch weit entfernt) und die wäre straffrei.

Edit: Menno, zu langsam...
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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ground_off
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 20.02.09, 21:19    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Also noch mal damit es alle verstehen (und danke für die antworten)

Es war mehrgesagt eine Cash Back aktion.Ich ging rein sah die Verpackung dort war ein Art tesafilmstreifen drauf ich zieh ein bisschen auf mache ein Foto vom Code(denn hätte im internet eingeben können und somit 8€ erhalten).Bei rausgehen kam der Detektiv Meinte foto vom Code das ja Betrug und nah Personalien auf dann konnte ich gehen er sagte nix weiter.


Habe denn Code ja direkt dort wieder gelöscht also war das nicht nur Versuchter Betrug?=
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 00:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein versuchter Betrug vorliegt, dann liegt er mMn. auch trotz Löschung des Codes vor.
Andererseits hört sich der Ruf "Wir haben den Einbrecher" immer definitiv besser an als "Wir haben die Person, die vieleicht einen Einbruch vornehmen wollte". Sprich, bei einer solchen Situation ist der Betrugsvorsatz nicht so ohne weiteres zu Beweisen (vielleicht hat der Kunde das Photo ja auch zu Informationszwecken geschoßen, um es mit den Patronen zu hause abzugleichen..)
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Wächter
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Anmeldungsdatum: 07.12.2008
Beiträge: 2603

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 08:08    Titel: Antworten mit Zitat

Ich fasse noch mal zusammen: da ist ein Code auf der Verpackung. Mit diesem Code kann man im Internet Geld erhalten. Dieser Code ist lediglich für den Käufer bestimmt. Und dieser Code ist nicht für jeden lesbar.

Nun hast du die Abdeckung gelöst und dir diesen Code angeeignet / fotografiert.

Das gilt es zu beurteilen - dass du den Code/ Foto gelöscht hast, hat mit der Beurteilung, ob eine strafbare Vorbereitungshandlung vorliegt, nichts zu tun.

Rechtlich gesehen ist die spannende Frage: handelte es sich um eine straflose Vorbereitungshandlung oder bereits um den strafbaren Versuch.


Beispiel: Wenn ich meine reiche Tante ermorden will und mir dazu ein Beil und eine Abdeckplane im Supermarkt kaufe - dann bereite ich zwar etwas vor; bin aber noch nicht im Versuch drinne...

Du hast jedoch schon einen Sichtschutz überwunden... ich sach mal:
strafbarer Versuch
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Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Karsten
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn tatsächlich die Verpackung geöffnet werden musste, um den Streifen überhaupt zu sehen, würde ich auch einen Versuch annehmen.
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 15:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gebe zu, ich bin manchmal kleinkariert.

"Bei rausgehen kam der Detektiv Meinte foto vom Code das ja Betrug und nah Personalien auf dann konnte ich gehen er sagte nix weiter. "

kann man sich manchmal auch ein bisschen mühe bei erstellen beitrag ist doch nicht zuviel hier und da mal ein satzzeichen rein zu und ab und an auch mal ein verb dazu damit der satz auch als vollständiger erkannt kann man auch von 17-jährigen können.
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ground_off
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Anmeldungsdatum: 20.02.2009
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.02.09, 19:33    Titel: dd Antworten mit Zitat

Hi tut mir leid meine Stärke ist halt die Rechtschreibung nicht.

Ich akkumulieren sie aber noch.


Vielen dank für die Antworten,eine Frage noch sie haben nicht meine Nummer machen sie sich die mühe und such die raus?
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Karsten
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Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Du meinst also, er kommt trotz der lausigen Rechtschreibung davon? Cool
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Kleinalrik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 22.02.09, 21:19    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Du meinst also, er kommt trotz der lausigen Rechtschreibung davon? Cool


Freilich. Er gibt einfach vor Gericht eine schriftliche Erklärung ab. Schätzungsweise nach 15 Minuten angestrengten Lesens und entsprechender Interpretier- und Übersetzungsversuche rufen Richter und Schöffen den Gerichtsdiener zur Hilfe. Während alle mit tiefen Furchen auf der Stirn über dem Schriftstück brüten, macht sich ground_off klammheimlich hintenrum davon und beginnt eine Karriere als Übersetzer für Bedienungsanleitungen thailändischer Elektronikartikel.
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JamreQ
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 238

BeitragVerfasst am: 04.03.09, 11:51    Titel: Antworten mit Zitat

Kann dazu nur beitragen dass das anscheinend häufiger vorkommt und ich ehrlich gesagt kein Verständnis für sowas habe.

Ich halt ja nur bedingt was von so Sammelcodes, aber es ist schon interessant zu sehen, bei meiner Kapsel-Kaffeemaschine war sowohl der Code für den Kauf der Maschine (ich denk der war so etwa 10 € wert) als auch ab und zu mal ein Code der Kapselpackung bereits eingelöst. Ich sehe auch häufig im Regal geöffnete Kapselpackungen

Ein Code bringt 10 Sammelpunkte, ab 220 Sammelpunkte oder so kann man ihn erst für eine neue Packung Kapseln einlösen. Also ist ein Code ein 22tel des Kapselpreises wert. Das macht dann 20 cent.

Versandkostenfrei werden die eingelösten Kapseln erst ab 40 € verschickt, das heisst jemand müsste 200 solcher Codes einlösen um etwas davon zu haben. Immerhin entspricht der Gegenwert dann aber auch 40 €.

Ganz schön viel kriminelle Energie, für das bisschen Kaffee, meiner Meinung nach.
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"Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea)
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DanielB
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 04:06    Titel: Antworten mit Zitat

Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Dafür muss er subjektiv die Schwelle zum "Jetzt gehts los" überschritten haben und objektiv Handlungen vorgenommen haben, die unmittelbar (also ohne weitere Zwischenschritte) zur Tatbestandsverwirklichung führen sollen und in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit ihr stehen.

Hier wurde mit dem Fotografieren des Codes lediglich eine Vorbereitungshandlung vorgenommen, die an anderem Ort und zu anderer Zeit eine strafrechtlich relevante Täuschungs- bzw. Manipulationshandlung ermöglichen sollte. Das Fotografieren selbst ist ganz klar straflose Vorbereitungshandlung

Dem stimme ich zu, gebe jedoch zu bedenken, dass der Verdacht aufkommen könnte, dass der Täter ähnliche Taten bereits vollendet hat. Die Frage ist, ob man ihm das beweisen kann...
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