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ground_off noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 20.02.09, 20:44 Titel: Was kommt auf mich zu geht um 8€(betrug) |
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Guten tag
ich weiss nicht ob ich damit hier richtig bin.
Ich war in einen Großen Elektro laden dort gab es Druckerpatronen mit 8€ Geld zurück garantie habe ein foto davon gemacht.Bei rausgehen kam der detektiv meinte Habe Sie beobachtet bei foto machen.Habe es dann gelöscht also das foto vom Code.Er hat dann die Personalien aufgenommen alles ohne polizei und hat weiter nix gesagt.Ich durfte dann den Laden verlassen.
Könnte dort was kommen zb ein Anruf? oder so was bin erst 17
Vielen dank für Antworten |
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ChrisR FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.09.2005 Beiträge: 751 Wohnort: Marburg
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Verfasst am: 20.02.09, 21:07 Titel: |
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Bitte den Beitrag nochmal überarbeiten, damit man auch versteht worums genau geht |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 20.02.09, 21:09 Titel: |
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Fotografieren ist bisher noch nicht strafbar. Auch dann nicht, wenn dahinter eine Vorberitungshandlung klar erkennbar sein dürfte. Ich nehme an das Unternehmen wird ein Hausverbot erteilen.
Am Anrufen kann die aber keiner hindern. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Gammaflyer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 20.02.09, 21:09 Titel: |
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Ich glaub ich habs verstanden und sehe eigentlich keine strafbare Handlung.
Höchstens eine Vorbereitungshandlung zum Betrug(von einer eventuellen Einlösung des Codes ist man ja noch weit entfernt) und die wäre straffrei.
Edit: Menno, zu langsam... _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln! |
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ground_off noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 20.02.09, 21:19 Titel: Danke |
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Also noch mal damit es alle verstehen (und danke für die antworten)
Es war mehrgesagt eine Cash Back aktion.Ich ging rein sah die Verpackung dort war ein Art tesafilmstreifen drauf ich zieh ein bisschen auf mache ein Foto vom Code(denn hätte im internet eingeben können und somit 8€ erhalten).Bei rausgehen kam der Detektiv Meinte foto vom Code das ja Betrug und nah Personalien auf dann konnte ich gehen er sagte nix weiter.
Habe denn Code ja direkt dort wieder gelöscht also war das nicht nur Versuchter Betrug?= |
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Adromir FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 30.10.2005 Beiträge: 5610 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 21.02.09, 00:17 Titel: |
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Wenn ein versuchter Betrug vorliegt, dann liegt er mMn. auch trotz Löschung des Codes vor.
Andererseits hört sich der Ruf "Wir haben den Einbrecher" immer definitiv besser an als "Wir haben die Person, die vieleicht einen Einbruch vornehmen wollte". Sprich, bei einer solchen Situation ist der Betrugsvorsatz nicht so ohne weiteres zu Beweisen (vielleicht hat der Kunde das Photo ja auch zu Informationszwecken geschoßen, um es mit den Patronen zu hause abzugleichen..) _________________ Geist ist Geil! |
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Wächter FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.12.2008 Beiträge: 2603
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Verfasst am: 21.02.09, 08:08 Titel: |
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Ich fasse noch mal zusammen: da ist ein Code auf der Verpackung. Mit diesem Code kann man im Internet Geld erhalten. Dieser Code ist lediglich für den Käufer bestimmt. Und dieser Code ist nicht für jeden lesbar.
Nun hast du die Abdeckung gelöst und dir diesen Code angeeignet / fotografiert.
Das gilt es zu beurteilen - dass du den Code/ Foto gelöscht hast, hat mit der Beurteilung, ob eine strafbare Vorbereitungshandlung vorliegt, nichts zu tun.
Rechtlich gesehen ist die spannende Frage: handelte es sich um eine straflose Vorbereitungshandlung oder bereits um den strafbaren Versuch.
Beispiel: Wenn ich meine reiche Tante ermorden will und mir dazu ein Beil und eine Abdeckplane im Supermarkt kaufe - dann bereite ich zwar etwas vor; bin aber noch nicht im Versuch drinne...
Du hast jedoch schon einen Sichtschutz überwunden... ich sach mal:
strafbarer Versuch _________________ Wenn die Klügeren immer nachgeben, beherrschen die Dummen bald die Welt .
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 21.02.09, 10:18 Titel: |
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Naja, wenn tatsächlich die Verpackung geöffnet werden musste, um den Streifen überhaupt zu sehen, würde ich auch einen Versuch annehmen. _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 21.02.09, 15:54 Titel: |
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Ich gebe zu, ich bin manchmal kleinkariert.
"Bei rausgehen kam der Detektiv Meinte foto vom Code das ja Betrug und nah Personalien auf dann konnte ich gehen er sagte nix weiter. "
kann man sich manchmal auch ein bisschen mühe bei erstellen beitrag ist doch nicht zuviel hier und da mal ein satzzeichen rein zu und ab und an auch mal ein verb dazu damit der satz auch als vollständiger erkannt kann man auch von 17-jährigen können. |
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ground_off noch neu hier
Anmeldungsdatum: 20.02.2009 Beiträge: 3
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Verfasst am: 21.02.09, 19:33 Titel: dd |
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Hi tut mir leid meine Stärke ist halt die Rechtschreibung nicht.
Ich akkumulieren sie aber noch.
Vielen dank für die Antworten,eine Frage noch sie haben nicht meine Nummer machen sie sich die mühe und such die raus? |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 22.02.09, 19:45 Titel: |
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Du meinst also, er kommt trotz der lausigen Rechtschreibung davon? _________________ Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr. |
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Kleinalrik FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 13.12.2008 Beiträge: 365
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Verfasst am: 22.02.09, 21:19 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | Du meinst also, er kommt trotz der lausigen Rechtschreibung davon? |
Freilich. Er gibt einfach vor Gericht eine schriftliche Erklärung ab. Schätzungsweise nach 15 Minuten angestrengten Lesens und entsprechender Interpretier- und Übersetzungsversuche rufen Richter und Schöffen den Gerichtsdiener zur Hilfe. Während alle mit tiefen Furchen auf der Stirn über dem Schriftstück brüten, macht sich ground_off klammheimlich hintenrum davon und beginnt eine Karriere als Übersetzer für Bedienungsanleitungen thailändischer Elektronikartikel. |
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JamreQ FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 06.09.2005 Beiträge: 238
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Verfasst am: 04.03.09, 11:51 Titel: |
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Kann dazu nur beitragen dass das anscheinend häufiger vorkommt und ich ehrlich gesagt kein Verständnis für sowas habe.
Ich halt ja nur bedingt was von so Sammelcodes, aber es ist schon interessant zu sehen, bei meiner Kapsel-Kaffeemaschine war sowohl der Code für den Kauf der Maschine (ich denk der war so etwa 10 € wert) als auch ab und zu mal ein Code der Kapselpackung bereits eingelöst. Ich sehe auch häufig im Regal geöffnete Kapselpackungen
Ein Code bringt 10 Sammelpunkte, ab 220 Sammelpunkte oder so kann man ihn erst für eine neue Packung Kapseln einlösen. Also ist ein Code ein 22tel des Kapselpreises wert. Das macht dann 20 cent.
Versandkostenfrei werden die eingelösten Kapseln erst ab 40 € verschickt, das heisst jemand müsste 200 solcher Codes einlösen um etwas davon zu haben. Immerhin entspricht der Gegenwert dann aber auch 40 €.
Ganz schön viel kriminelle Energie, für das bisschen Kaffee, meiner Meinung nach. _________________ "Es ist besser, mit drei Sprüngen zum Ziel zu kommen, als sich mit einem das Bein zu brechen." (Malinke, Guinea) |
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DanielB FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 08.06.2005 Beiträge: 1056
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Verfasst am: 06.03.09, 04:06 Titel: |
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Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben:: | Dafür muss er subjektiv die Schwelle zum "Jetzt gehts los" überschritten haben und objektiv Handlungen vorgenommen haben, die unmittelbar (also ohne weitere Zwischenschritte) zur Tatbestandsverwirklichung führen sollen und in unmittelbarem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit ihr stehen.
Hier wurde mit dem Fotografieren des Codes lediglich eine Vorbereitungshandlung vorgenommen, die an anderem Ort und zu anderer Zeit eine strafrechtlich relevante Täuschungs- bzw. Manipulationshandlung ermöglichen sollte. Das Fotografieren selbst ist ganz klar straflose Vorbereitungshandlung |
Dem stimme ich zu, gebe jedoch zu bedenken, dass der Verdacht aufkommen könnte, dass der Täter ähnliche Taten bereits vollendet hat. Die Frage ist, ob man ihm das beweisen kann... |
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