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Verfasst am: 03.03.09, 13:15 Titel: Auflösung Darlehen an Gesellschafter
Eine GmbH & Co. KG (klassisch die GmbH als Haftende, plus Gesellschafter in der KG) hat Darlehensforderungen an die Personen in der KG. (Gesellschafter-Darlehen Konto 2070 nach SKR 04)
Wie lassen sich diese Darlehenskonten auflösen?
Meiner Meinung werden diese mit dem Gewinn der Gesellschaft verrechnet. Ist es auch möglich, diese mit Forderungen des Gesellschafters etwa durch einen Beratervertrag aufzurechnen?
Beziehen sich Ihre Fragen auf den "reinen" Buchungsvorgang oder die steuerrechtliche Anerkennung eines Beratervertrages.
Entscheidend für die steuerrechtliche Anerkennung ist, dass der Vertrag wirksam geschlossen wurde und in Inhalt und Form dem zwischen Fremden üblichen entspricht. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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