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Verfasst am: 06.03.09, 12:39 Titel: Termin vergessen
Liebe Forenmitglieder,
ich habe eine allgemeine Frage.
Wenn ein Termin bei einem Heilpraktiker telefonisch vereinbart wurde und dieser Termin von dem Patienten vergessen wurden, hat der Heilpraktiker das Recht, das Honorar des nicht stattgefundenen Termins dem Patienten in Rechnung zu stellen?
Wie sieht ihrer Ansicht zu diesem Problem die Rechtslage aus.
Viele Grüsse
Bambi3004
Grundsätzlich hat er das Recht dazu, muss aber Kosten abziehen, die durch das nichterscheinen nicht entstanden sind, oder wenn er den Termin noch andersweitig vergeben konnte (ich meine dafür ist der §615 BGB zuständig) _________________ Geist ist Geil!
Vielen Dank für die Antwort.
Aber wie ist so etwas nachweisbar.Wenn bei der Terminvereinbarung kein Honorar vereinbart wurde und der Heilpraktiker dann Wochen später irgendeine Forderung stellt??
Wie sieht da die Rechtslage aus?:?:
VG
Bambi
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