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Verfasst am: 06.03.09, 12:44 Titel: Anmeldung auf einer Seite ohne mein Wissen
Hallo,
vor kurzer Zeit erhielt ich eine Anmeldemail von einer Internetseite auf der man für einen Jahresbeitrag von 100Euro Daten herunterladen kann. Diese Seite kannte ich bis dahin persönlich noch nicht und habe sie auch nie benutzt.
Freundlich wie diese Seite ist, räumt sie dem Benutzer ein Wiederrufsrecht ein, leider gilt dieses nur bis 24Uhr am Anmeldetag. An diesem Tag befand ich mich nicht im Internet und daher leider auch nicht in meinem Postfach.
Nach einer freundlichen Email an die Seite, in der ich die Betreiber darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich die Anmeldung nie vorgenommen habe und die Anmeldedaten totaler Schwachsinn sind, bekam ich eine freundliche Antwort. Da ich bei der Anmeldung die AGB akzeptiert habe und damit einen Vertrag mit der Seite eingegangen bin, muss ich jetzt auch zahlen.
Nach der Anmeldung bedarf es auf der Seite noch einer Aktivierung des Accounts, die ich nie vorgenommen habe.
Der einzige Ausweg laut Seite sei eine Anzeige bei der Polizei, wobei die Ermittlungen dann die Pflicht zur Zahlung widerlegen würden. Freundlich wie die Seite wieder war, informierte sie mich noch, dass ich mich nicht selber anzeigen solle, falls ich die Anmeldung doch vorgenommen habe, dies würde sehr viel kosten.
Wie ist die Rechtslage in diesem Fall? Ist die Anmeldung rechtens? Muss ich den Sachverhalt wirklich zur Anzeige bringen? Ist das Widerrufsrecht bis 24hr normal oder muss mir der Anbieter eine längere Frist einräumen?
Grundsätzlich bin ich nicht gewillt den Betrag zu bezahlen!
Könnte jemand einfach ihre E-mail Postfach Adresse bei einer anmeldung angegeben haben?
Zur Zeit stehen sehr viele Leute vor dem Problem, das Sie für Privatanwender kostenfreie Freeware programme Gedownloaded haben und über eine Suchmaschine den Umweg über eine Internetplatform gegangen sind. Und dieser Platformbetreiber möchte halt Geld sehen für seine erbrachte "Leistung". (Vermittelung von Freeware) Einfach mal den Betreibernamen in die Suche geben und schaun was da heraus kommt.
Der Betreiber muss zuerst beweisen das ein Vertrag geschlossen wurde und erst dann wäre man gezwungen den Gegenbeweis zu führen.
Die Email Adresse ist für sich alleine, als Beweis für einen geschlossenen Vertrag, untauglich. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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