Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kneipe - wieviel Aufschlag rechnet das Finanzamt??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kneipe - wieviel Aufschlag rechnet das Finanzamt??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Samsa
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:07    Titel: Kneipe - wieviel Aufschlag rechnet das Finanzamt?? Antworten mit Zitat

Hallo,

wir haben nun eine kleine Kneipe übernommen und dazu noch ein paar Fragen. Unsere Vorgänger haben uns einiges aus ihrem Geschäft erzählt und auch offengelegt. Dabei kamen wir auf das Gespräch, wieviel Aufschlag das Finanzamt auf die Einkaufspreise rechnen würde. Dabei sagte und sunsere Vorgängerin, dass auf Schnaps usw. 380 % und auf Bier 200% angerechnet werden. Der Steuerberater hat uns davon nichts gesagt.
Nun bin ich etwas verunsichert.
Beispiel:

Eine Flasche Schnaps kostet 10 €. Die 10 € plus 380 % sind also 48 €, die ich mindestens aus dieser Flasche verkaufen muss.
Wenn ich eine 0,7 L Flasche habe und daraus grozügig 32 Pinnchen á 1,40 € rechne, habe ich 44,80 € und läge unter dem Durschnitt den das Finanzamt mir berechnen würde. Wäre also schlecht.
Wenn ich für 1,50 € verkaufe, liege ich bei 48 €. Also genau das, was das Finanzamt berechnet.
Muss ich meine Preise nun immer so kalkulieren, dass ich genau auf diese 380 % komme?
Irgendwie verstehe ich da gerade nur Bahnhof.

Wäre schön, wenn mich da einer aufklären könnte, damit ich beim nächsten Steuerberatertermin nicht ganz so dumm dastehe. hab ja schon Bammel vor dem ersten Einreichen der Unterlagen. dachte immer, ich schreibe nur ins kassenbuch was gekauft und verkauft wurde und füge alle Belege bei, aber dass ich da vorher noch rumrechnen muss?!?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ganascia528
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2005
Beiträge: 321

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, das es das FA nichts angeht, wie ich meine Preise kalkuliere. Das FA kann sich aber anhand der Speise- und Getränkekarten ziemlich gut selbst ein Bild machen, wie hoch euer Aufschlag ist. Die vergleichen den Umsatz mit dem EK und werden (zumindest glaube ich in Niedersachsen) per Computerprogramm auf Unstimmigkeiten aufmerksam gemacht. Keiner kann dich zwingen, in einer kleinen Dorfkneipe für einen Schnaps 2,00 zu nehmen...
Das FA schreibt dir nicht vor wieviel Gewinn du machen mußt.
Grüße
Claudia
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hotel- u. Gaststättenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.