Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 06.03.09, 14:02 Titel: Ideenschutz geht nicht - aber wie entscheidet das Gericht?
Hallo zusammen,
wie hier im Forum bereits mehrfach bestätigt wurde, ist ja der Ideenschutz an sich nicht möglich.
Mich würde allerdings interessieren, was im folgendem Fall passiert:
Ideenerfinder A stellt Unternehmen B Idee ausführlich vor und lässt sich vorher die Idee zum einem Stichtag vor der ersten Vorstellung notariell verbriefen.
Unternehmen zeigt zunächst Interesse, sieht dann aber von einer weiteren Verfolgung der Idee ggü. A ab.
Anderthalb Jahre später stellt Unternehmen genau diese Idee von A (1 zu 1) als die eigene vor.
Dieser Verlauf ist belegbar in der Korrespondenz mit Unternehmen.
A findet Anwalt der eine Klage gegen das Unternehmen führt, da die Beweislage überzeugend ist.
Wie würde ein Gericht so einen Fall interpretieren?
Gibt es Erfahrungen aus ähnlichen Fällen?
Welche Beweislage? Gab es denn einen Vertrag zwischen A und B?
Falls nein, dann gibts keine Beweislage, da Ideen nicht geschuetzt sind.
MIt Beweislage ist gemeint, dass es nachweisbar ist, dass B tatsächlich die Idee von A erhalten hat und Gespräche über eine mögliche Verwendung stattgefunden haben. Einen Vertrag gibt es jedoch nicht.
Wie gesagt, ich weiß dass man Ideen nicht schützen kann, was mich interessiert ist, ob es in so einem Fall andere Rechtsansprüche als den Ideenschutz gibt, die bei einer Entscheidung eines Gerichts, herangezogen werden könnten.
Ein einfaches Nein, ist mir allerdings als Antwort zu wenig
Wenn wäre eine Antwort, klasse wie:
Unterlassung geht nicht weil, ...
Schadenersatz geht nicht weil, ...
Falschaussage, geht nicht weil ...
Da sie wissen dass Ideen nicht schuetzbar sind, beantwortet sich ja das von selber:
Unterlassen geht nicht, weil kein Schutz... usw.
Welche Rechtsgrund sollte es denn dafuer geben?
Da sie wissen dass Ideen nicht schuetzbar sind, beantwortet sich ja das von selber:
Unterlassen geht nicht, weil kein Schutz... usw.
Welche Rechtsgrund sollte es denn dafuer geben?
Soweit ich mich mit meiner nicht fundierten BWL-Rechtskenntnis nicht täusche, bedeutet ein Rechtsgrund bzw. Rechtsanspruch immer, dass eine bestehendes Recht verletzt oder gebrochen wird und gegen den Verursacher ein Anspruch auf eine bestimmte Rechtsfolge (z.B. Schadenersatz, Unterlassung ....) geltend gemacht werden kann.
Meine Frage ist demnach, ob in einem solchen Fall nicht ein anderes bestehendes Recht als das Schutzrecht gebrochen wird, welches einen Rechtsanspruch begründet.
Lohnt sich eine andere Klage, die nicht auf das Schutzrecht beruht?
z.B. Diebstahl, Betrug usw.
Wenn sich kein anderer Rechtsgrund nachweisen lässt,was den Schutz des geistigen Eigentums angeht... Dann befindet man sich hier in Deutschland wirklich in einem sehr rechtsfreien Raum!
Damit öffnet der Gesetzgeber Betrug wissentlich Tür und Tor!
Ideen sind nicht geschuetzt. Damit gibts auch kein geistiges Eigentum. Damit auch keinen Betrug.
Vielen Dank für die Stellungnahme, aber das ist mir zu einfach!
Betrug muss ja, wie ich schon erwähnt habe nicht nur auf den Schutz beruhen, sondern könnte doch auch auf sowas wie "Vortäuschung falscher Tatsachen" begründen werden und wenn jemand von B vor Gericht sagen würde, ihm wär die Idee nicht bekannt oder viel besser, dass er vereidigt bestätigen würde (vielleicht auch schon im Vorfeld zur Verhandlung), dass das was B jetzt macht, nichts mit dem Konzept von A zu tun hat, dann würde er ja unter Eid eine Falschaussage abgeben und das muss dass anklagbar sein!
Wenn ein Gericht sowas nicht als Betrug bezeichnet, dann können wir die deutsche Rechtssprechung doch in die Tonne kloppen!!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.03.09, 16:33 Titel:
marmon76 hat folgendes geschrieben::
Dann befindet man sich hier in Deutschland wirklich in einem sehr rechtsfreien Raum!
Bitte nennen Sie uns doch ein Land, in dem dem B verboten ist, eine Idee, die ihm der A erzählt hat ("ich habe mir gedacht, man könnte doch Massagesessel für Rauhaardackel verkaufen"), umzusetzen, solange B dem A nichts anderweitiges vertraglich zugesichert hat. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 06.03.09, 16:37 Titel:
marmon76 hat folgendes geschrieben::
Betrug muss ja, wie ich schon erwähnt habe nicht nur auf den Schutz beruhen, sondern könnte doch auch auf sowas wie "Vortäuschung falscher Tatsachen" begründen werden
Betrug setzt nicht nur Täuschung, sondern rechtswidrigen (!) Vermögensvorteil voraus. Wenn Ideen aber nicht geschützt sind, dann ist die "Ausbeutung einer fremden Idee" auch nicht rechtswidrig.
marmon76 hat folgendes geschrieben::
und wenn jemand von B vor Gericht sagen würde, ihm wär die Idee nicht bekannt oder viel besser
Warum sollte er das tun? Wenn Ideen nicht geschützt sind, kann er frei heraus zugeben, daß er die Idee von A hat.
Und selbst wenn er das nicht zugeben will, wäre der Wahrheitsgehalt der Aussage irrelevant. Damit würde gar keine Vereidigung erfolgen, die Klage wäre ohne jede Partei- oder Zeugenvernehmung schon als unschlüssig abzuweisen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Betrug muss ja, wie ich schon erwähnt habe nicht nur auf den Schutz beruhen, sondern könnte doch auch auf sowas wie "Vortäuschung falscher Tatsachen" begründen werden
Betrug setzt nicht nur Täuschung, sondern rechtswidrigen (!) Vermögensvorteil voraus. Wenn Ideen aber nicht geschützt sind, dann ist die "Ausbeutung einer fremden Idee" auch nicht rechtswidrig.
marmon76 hat folgendes geschrieben::
und wenn jemand von B vor Gericht sagen würde, ihm wär die Idee nicht bekannt oder viel besser
Warum sollte er das tun? Wenn Ideen nicht geschützt sind, kann er frei heraus zugeben, daß er die Idee von A hat.
Und selbst wenn er das nicht zugeben will, wäre der Wahrheitsgehalt der Aussage irrelevant. Damit würde gar keine Vereidigung erfolgen, die Klage wäre ohne jede Partei- oder Zeugenvernehmung schon als unschlüssig abzuweisen.
Tja, und die ethischen und moralischen Gewissensbisse muss B dann wie immer vor Gott und sich selber ausmachen!
Letzten Endes ist das doch genau ein Teil der Skrupelosigkeit im Wirtschaftsgebaren der Unternehmen, welcher derzeit am Pranger steht. Jeder ist nur auf seinen eigenen Vorteil, sprich Gewinnmaximierung aus.
Ob jemand auf der Strecke bleibt, ist vollkommen egal.
Ich bin der Meinung, dass Juristen nicht nur die Aufgabe haben sollten, im Sinne des vorhandenen Rechts zu agieren, sondern auch moralischen Verwerfungen Einhalt zu gebieten!!
Dann könnten Sie Ihren Teil zur Verbesserung des allgemeinen Klimas beitragen ....
Schon Patent sind gerade sehr umstritten und da werden noch keine Ideen geschuetzt. Und dann wollen sie noch einen Schritt weitergehen und ausser den Patenttrollen die es schon gibt auch noch "Ideentrolle" erschaffen?
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde Gehen Sie zu Seite 1, 2Weiter
Seite 1 von 2
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.