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Gebrauchtkauf Motorrad

 
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Netter_man
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.03.2009
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 18:26    Titel: Gebrauchtkauf Motorrad Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

bin wahrscheinlich nicht der 1. hier mit dem Problem, aber habe sonst nix gefunden.
Und zwar wurde von mir am Donnerstag ein Motorrad von privat gebraucht gekauft. Für mich als Student für viel Geld.
Der Verkäufer meinte, das Motorrad sei bei einem Diebstahlversuch mal umgefallen, Verkleidung wurde erneuert.
Nun war ich heute zufällig bei eine Händler um das Kennzeichen anbringen zu lassen (Hab keine Schrauben daheim). Dieser Merkte dierekt das der komplette hintere Rahmen und der Kühler verzogen sind. Schaden geschätzt 1500€.
Der Schaden wurde defenitiv icht erwähnt, außerdem ist er für einen Laien eigtl trotz Besichtigung eigtl nicht als solcher zu erkennen.

Im doch sehr knappen Vertrag steht: "... gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluß der Gewährleistung, insbesondere bzgl des Kilometerstandes evtl später auftretender Schäden (Der war ja vorher schon da. Notiz d. Verf.) infolge früherer Unfälle des Fahrzeugs, zum Preis von...

Nun, wie ist die Rechtslage, ist dieser Satz quasi einen Freifahrtsschein?
Ich meine, wenn er die Sturzschäden in einer Werkstatt beheben lassen hat, dann wird er wohl davon gewusst haben.

Danke im voraus,
Netter_man
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:36    Titel: Antworten mit Zitat

Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat (§ 444 BGB). Der Käufer müsste also nachweisen, dass der Verkäufer den Schaden arglistig verschwiegen hat. Dann muss der Verkäufer nachbessern o.a.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Sheik
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Anmeldungsdatum: 10.09.2008
Beiträge: 325

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
evtl später auftretender Schäden (Der war ja vorher schon da. Notiz d. Verf.) infolge früherer Unfälle des Fahrzeugs


Nein, der Schaden war nicht vorher da.
Der Unfall war vorher da.
Da der Verkäufer frühere Unfälle im Vertrag erwähnt hat, wird hier wohl keine arglistige Täuschung vorliegen.
_________________
Vor Gericht kriegt man ein Urteil und nicht etwa Gerechtigkeit, wobei die Hoffnung, dass doch manche Urteile gerecht seien, wohl als Letzte stirbt
Ich habe als Andersdenkender natürlich rote Punkte, hahaha
Die FDP wird alles richten
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