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recht.de :: Thema anzeigen - Ausbildungszeugnis: Anwalt legt Mandat nieder bei PKH
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Ausbildungszeugnis: Anwalt legt Mandat nieder bei PKH

 
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H0mer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 01.03.09, 16:42    Titel: Ausbildungszeugnis: Anwalt legt Mandat nieder bei PKH Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Anwalt hat über die Prozesskostenhilfe, mit einem Betrieb ein wohlwollenderes Ausbildungszeugnis ausgehandelt hat, dessen Inhalt bei dem Einreichen der Klage festgelegt wurde. Zusätzlich hat er noch ein paar andere Änderungen erwirkt. Leider wurde dieser Entwurf nur auf die schnelle aufgesetzt und nun wurde ein doch nicht so tolles Zeugnis ausgestellt. Der Anwalt beurteilt den Erfolg auch nur mit wenigen Sätzen aus der Leistungsbeurteilung es sollen allerdings nun eher die Inhalte durch gängigere Formulierungen ersetzen werden. Der Anwalt hat darauf hin sein Mandat mit der Begründung unterschiedlicher Auffassungen über die Gestaltung eines Arbeitszeugnisses niedergelegt. Von der Gesamtbenotung entsprechen die Vorstellungen prinzipiell jedoch dem selben, nur zusätzliche Angaben wie Fähigkeiten, Motivation, Sorgfalt etc. sollen hinzufügt werden und andere Formulierungen ausserhalb der Leistungsbeurteilung verändert werden. Kann er nun das Mandat einfach niederlegen, schliesslich bewilligt das Gericht ja nicht mehrere PKH Anträge für denselben Fall?
Würde mich auf Antworten sehr freuen, wenn sich da jemand auskennt!
Danke im voraus!
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H0mer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 22:33    Titel: Antworten mit Zitat

kann mir noch jemand was schreiben?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 05.03.09, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Was war denn überhaupt Gegenstand des Rechtsstreits? Ging der Antrag nur auf "ein wohlwollendes, auf Führung und Leistung erstrecktes Zeugnis" oder ging es im Rechtsstreit um einzelne Formulierungen? Ein bißchen mehr Sachverhalt wäre hier vorteilhaft.

Beste Grüße

Metzing
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Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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H0mer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 15:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn mit Antrag das Einreichen der Klage gemeint ist, weiss ich leider nicht mehr was darauf stand. Ich habe dort anfangs erklärt, mit einigen schwammigen Formulierungen nicht einverstanden zu sein und auch mit der Notengebung. Mit der Klage habe ich auch einen Entwurf beilegen lassen, wie ich mir das Zeugnis eher vorstelle. Leider habe ich das alles auf die schnelle gemacht und möchte nun manche Sachen wieder ändern. Den Gütetermin hat mein Anwalt fristlos gestellt, da ich mit dem abgeänderten Zeugnis der Firma nicht einverstanden war. Nach mehrmaligem hin und her, habe ich nun ein Zeugnis, dass annähernd dem entspricht, welches ich mit der Klage beim Arbeitsgericht eingereicht habe.
Leider aber auch mit Rechtschreibfehlern, daher habe ich die Firma selbst angeschrieben und um die Abänderung des Ausbildungszeugnisses anhand eines neuen Entwurfs. Der Anwalt hat sein Mandat nun niedergelegt, dass Zeugnis mit den Rechtschreibfehlern habe ich immer noch hier rumliegen.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:00    Titel: Antworten mit Zitat

H0mer hat folgendes geschrieben::
Mit der Klage habe ich auch einen Entwurf beilegen lassen, wie ich mir das Zeugnis eher vorstelle.
Über diesen Entwurf hat das Gericht entschieden - und anscheinend ja durchaus im Sinne des Klägers:
H0mer hat folgendes geschrieben::
Nach mehrmaligem hin und her, habe ich nun ein Zeugnis, dass annähernd dem entspricht, welches ich mit der Klage beim Arbeitsgericht eingereicht habe


H0mer hat folgendes geschrieben::
Leider habe ich das alles auf die schnelle gemacht
Selber schuld. Arbeitszeugnisse schreibt man als normaler AN nicht selber, auf die Schnelle schon gar nicht und als Azubi gar nie nicht.
Wenn ich das Ausscheiden des AN bedaure, weise ich ihn als AG auf die Macken in seinem Wunschzeugnis hin (vorausgesetzt, ich erkenne sie selber). Ansonsten kriegt er ganz schnell eine Unterschrift und gut ist.

H0mer hat folgendes geschrieben::
und möchte nun manche Sachen wieder ändern.
Auf welcher Grundlage? Es gibt ein Urteil - Ende. Warum sollte der AG jetzt noch eine andere Version des Zeugnisses ausstellen? Und wie oft soll er das tun?

H0mer hat folgendes geschrieben::
Leider aber auch mit Rechtschreibfehlern
Hier sehe ich allerdings einen Anspruch auf Korrektur.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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H0mer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:54    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Über diesen Entwurf hat das Gericht entschieden - und anscheinend ja durchaus im Sinne des Klägers:


nein, es war noch keine Gerichtsverhandlung, den Gütetermin hat mein Anwalt terminlos gestellt.
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kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 08:39    Titel: Re: Ausbildungszeugnis: Anwalt legt Mandat nieder bei PKH Antworten mit Zitat

H0mer hat folgendes geschrieben::
Kann er nun das Mandat einfach niederlegen, schliesslich bewilligt das Gericht ja nicht mehrere PKH Anträge für denselben Fall?!


Diese Frage wäre besser im Forum Anwaltsrecht
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=4 verblieben.

Zitat:

nein, es war noch keine Gerichtsverhandlung, den Gütetermin hat mein Anwalt terminlos gestellt.
Dann kann der Rechtsstreit vor dem ArbG ja nun für beendet erklärt werden, oder fortgesetzt werden. Einen Anwalt, der das Mandat mit der Begründung unterschiedlicher Auffassungen über die Gestaltung eines Arbeitszeugnisses niedergelegt hat, wird man ja wohl nicht mehr beauftragen.

Zitat:
. Nach mehrmaligem hin und her, habe ich nun ein Zeugnis, dass annähernd dem entspricht, welches ich mit der Klage beim Arbeitsgericht eingereicht habe.
Na, dann ist ja annähernd alles gut.

Zitat:
Leider aber auch mit Rechtschreibfehlern, daher habe ich die Firma selbst angeschrieben und um die Abänderung des Ausbildungszeugnisses anhand eines neuen Entwurfs.
Und, wie soll es nun weitergehen?
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„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
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H0mer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Diese Frage wäre besser im Forum Anwaltsrecht


jo, habe mich wohl verklickt. Vielleicht verschiebt der Admin das Thema ja noch.

Zitat:
Dann kann der Rechtsstreit vor dem ArbG ja nun für beendet erklärt werden, oder fortgesetzt werden. Einen Anwalt, der das Mandat mit der Begründung unterschiedlicher Auffassungen über die Gestaltung eines Arbeitszeugnisses niedergelegt hat, wird man ja wohl nicht mehr beauftragen.


Als ich ihn vor ein paar Wochen meinen neueren Entwurf gezeigt habe, meinte er nur über die PKH würde er wo etwas nicht machen. Sondern nur, wenn ich ihn zu seinem normalen Satz bezahle.
Beenden wollte ich den Rechtsstreit eigentlich noch nicht. Ich bräuchte den Anwalt halt noch, nur kriege ich über die PKH wahrscheinlich keinen 2. gestellt und das Geld jemanden zu bezahlen fehlt mir auch. Kann man auch Beschwerde gegen das Niederlegen des Mandates einlegen? Ist es denn eigentlich zulässig, dass mir das Zeugnis mit gelochtem Seitenrand ausgehändigt wird?

Zitat:
Na, dann ist ja annähernd alles gut.




Klar, wenn ich gleich nen passenden Entwurf vorgelegt hätte. Leider habe ich aber auch teilweise voll den Müll geschrieben. Daher war der Betrieb damit vielleicht auch einverstanden. Kommt das jetzt vor dem Arbeitsgericht etwas albern, wenn ich mich nun umentschieden habe?

Zitat:
Und, wie soll es nun weitergehen?


frage ich mich auch. Wie könnte ich denn versuchen, eine Korrektur von der Firma zu fordern, erst einmal wegen den Rechtschreibfehlern, ohne zu bestätigen, dass ich mit dem Inhalt der aktuellen Fassung des Zeugnisses mich für einverstanden erkläre. Die Zeugnisse die vor her ausgestellt wurden hatten auch alle irgendeinen Hacken, mal wurde ein Satz vergessen, mal hier wieder etwas umformuliert. Mir kommt es so vor, als wolle man versuchen, dass ich am Schluss trotzdem wieder mit dem aller ersten Zeugnis da stehe.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 07.03.09, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

kdM hat folgendes geschrieben::
Diese Frage wäre besser im Forum Anwaltsrecht
http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=4 verblieben.
Nee, Anwaltsrecht ist das Berufsrecht der Rechtsanwälte, also BRAO, RVG, BORA etc. Damit hat die Fragestellung nun gar nichts zu tun.

Beste Grüße

Metzing
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H0mer
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Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

weiß jemand, was ich wegen den Sachen in meinem letzten Beitrag machen kann?
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hws
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 16:27    Titel: Antworten mit Zitat

H0mer hat folgendes geschrieben::
weiß jemand, was ich wegen den Sachen in meinem letzten Beitrag machen kann?
Neue Sachlage, neuer Prozess, neue Rechtsanwaltsrechnung - und schlechte Aussichten, denn der Arbeitgeber hat doch genau DAS unterschrieben, was man eingeklagt hat ...

hws
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H0mer
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Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

also sind meine Verlangen die ich durch den Entwurf mit der Klage eingereicht habe verbindlich?
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H0mer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.10.2008
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 19:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Neue Sachlage, neuer Prozess, neue Rechtsanwaltsrechnung - und schlechte Aussichten, denn der Arbeitgeber hat doch genau DAS unterschrieben, was man eingeklagt hat ...


was meinst du mit neue Sachlage?
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kdM
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Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

H0mer hat folgendes geschrieben::
Kann man auch Beschwerde gegen das Niederlegen des Mandates einlegen?

Wie bereits vom Moderator gesagt: Fragen zum Berufsrecht der Rechtsanwälte gehören nicht hier hin. Auf den Arm nehmen Die Rechtsanwältin bzw. der Rechtsanwalt unterliegen bei der Ausübung ihres Berufes vielfältigen Pflichten. Die Berufspflichten ergeben sich aus der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und aus der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA). Lassen sich die Probleme mit dem Anwalt nicht durch ein Gespräch lösen, so besteht die Möglichkeit, Beschwerde beim Vorstand der Rechtsanwaltskammer einzulegen. Ob dies im geschilderten Fall sinnvoll ist, vermag ich nicht zu beurteilen.

Und ich bleibe darüber hinaus bei meiner Auffassung: Einen Anwalt, der das Mandat mit der Begründung unterschiedlicher Auffassungen über die Gestaltung eines Arbeitszeugnisses niedergelegt hat, sollte man nicht mehr weiter in einem Rechtsstreit über die Gestaltung eines Arbeitszeugnisses beauftragen.

H0mer hat folgendes geschrieben::

Ist es denn eigentlich zulässig, dass mir das Zeugnis mit gelochtem Seitenrand ausgehändigt wird?


Einige Ratgeber behaupten noch, es solle stets auf dem aktuellen Geschäftspapier ausgedruckt werden, dürfe nicht gefaltet, gelocht oder in sonstiger Weise beschädigt sein. Anderseits: Solange das Zeugnis kopierfähig bleibt, sprich sich die Knicke des Originals nicht auf der Kopie abzeichnen, darf das Zeugnis zumindest geknickt werden, entschied das BAG am 21.09.1999 (NJW 2000, 1060). Die aktuelle Rechtsauffassung der Instanzgerichte zum Lochen ist mir nicht bekannt.

Zitat:

Kommt das jetzt vor dem Arbeitsgericht etwas albern, wenn ich mich nun umentschieden habe?


Zumindest könnte ein zynisches Gericht der Auffassung sein, daß der Anspruch auf Berichtigung des Zeugnisses mit der wunschgemäßen Aushändigung erfüllt ist, und kein Rechtsschutzbedürfnis für eine neue Klage mehr vorliege.

Zeugnisklagen gehören - wie Du ja schon gemerkt hast - bei Anwälten und Richtern zu den unbeliebtesten Dingen, die es gibt. Niedriger Streitwert, viel Emotion und zahlreiche unübersichtliche Details. Da freut sich jeder, wenn er die Sache irgendwie loswerden kann.
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