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Lohnüber- und Rückzahlung nach ordnungsgemäßer Kündigung

 
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skyskip
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 10:26    Titel: Lohnüber- und Rückzahlung nach ordnungsgemäßer Kündigung Antworten mit Zitat

Hallo Forumsgemeinde,

Hätte gern eine Auskunft von euch zu folgender Situation.
Ordnungsgemäße Kündigung zum 31.07.08 wegen Arbeitgeberwechsel erfolgte. (öffentlicher Dienst TVÖD)
Trotzdem überwieß die Bezügeabteilung noch 6 Monate lang den Lohn und Vermögenswirksamen Leistungen.
Auch eine telefonische Mitteilung an den alten Arbeitgeber über die Falschzahlung erfolgte im Dezember 2008.
Nun 27.02.2009 fordert die Bezügeabteilung den gesamten überzahlten Betrag "Brutto"
innerhalb 14 Tagen zurück, weil Sie erst betriebsintern, am 19.02.2009 von der Kündigung erfahren haben!!!
Das ist doch nicht das verschulden als ehemaliger Arbeitnehmer, oder?!

Warum Brutto, ist das finanziell Zumutbar? Wie seht ihr diese Rechtslage?

Besten dank skyskip!
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aurorashmi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.11.2004
Beiträge: 489

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:09    Titel: Antworten mit Zitat

ich als laie würde erstmal sagen:

warum sollst du brutto zurückzahlen???? du kriegst doch auch kein brutto auf dein konto!!!?

ansonsten, glaube ich schon, dass sie das zurückfordern können. du hast es ja sogar "bewusst" behalten - ich hoffe, noch nicht ausgegeben? Sehr glücklich

aurora
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Gönnen Sie sich doch einfach den Luxus und fragen Sie einfach mal nach einer inhaltlich nachvollziehbaren Begründung für Inhalt und Umfang der Rückforderung.

Weshalb nicht diejenigen die Arbeit machen lassen, die es vermasselt haben und nun etwas von Ihnen wollen?

Und wo wir dabei sind: TVÖD in der gegenwärtig gültigen Standardfassung ohne Verweisklauseln, Ergänzungen und Modifikationen? Sind Sie in diesem Punkt sicher oder ist das nur so eine Phase frei nach dem Motto "das haben Olle und Bolle im Büro immer so gesagt"?
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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skyskip
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.10.2006
Beiträge: 3
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

danke schon einmal für die ersten Antworten.

es geht ja eigentlich nicht um die Rückzahlung der Nettobezüge, die soll ja erfolgen diese sind ja da und aufgelaufen!!
Aber der Bruttoarbeitslohn das ist schon heftig, das geht finanziell gar nicht.
Auch die Angebotene 4 monatige Ratenzahlung für die gesetzlichen Bruttoabzüge, seitens der Bezügeabteilung würde hier im Monat mehr als 900 Euro bedeuten.
Somit bleiben nicht mal ein ALG-II Betrag zum Monatlichen Leben übrig!!
Wie sehen sie hier die Rechtslage??

Danke skyskip

PS. TVÖD in Standartfassung...?, muß ich noch klären.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 06.03.09, 23:15    Titel: Antworten mit Zitat

skyskip hat folgendes geschrieben::
es geht ja eigentlich nicht um die Rückzahlung der Nettobezüge, die soll ja erfolgen diese sind ja da und aufgelaufen!!
Prima. Überweisungsträger fertigmachen, gleichzeitig erklärenden Brief an die entsprechende Stelle schicken und sich in dem Zusammenhang auch gleich den von qc genannten Luxus gönnen (grammatiklaisch unsauber, ich weiß).
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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kleineroteHexe
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Anmeldungsdatum: 27.01.2008
Beiträge: 273

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Die Lohnabrechnungsstelle muss die Gehaltsabrechnungen korrigieren, da ja zuviel Lohnsteuer und SV-Beiträge vom Brutto abgezogen wurden und weitergeleitet wurde. Auf diese korrigierte Gehaltsabrechnung würde ich bestehen bevor ich Geld zurücküberweise. Du brauchst eine ordnungsgemäße Lohnsteuer- und SV-Bescheinigung.

Den Nettobetrag, der dann auf der korrigierten Abrechnung ausgewiesen wird ist zurückzuzahlen. Es kann aber im Tarifvertrag auch eine kürzere Ausschlussfrist, als die gestetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren vereinbart worden sein (z. B. nur sechs Monate).
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 08.03.09, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Nach TVÖD sind die Ausschlussfristen 6 Monate.

MfG
Matthias
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