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Verfasst am: 06.03.09, 21:14 Titel: Kann Krankenkasse Leistungsersatz fordern?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand meine Frage beantworten.
Der Fall:
Eine Frau stürzt im Winter, bei Bodenglätte, und bricht sich das Fussgelenk.
Der Eigentümer des Grundstücks hatte seine Streupflicht nicht wahrgenommen.
In einem Zivilprozess wird festgestellt, daß der Frau, abzüglich der Eigenverschuldung,
sagen wir mal 70% Schmerzensgeld zustehen.
Frage:
Kann die Krankenkasse der Frau, die alle Kosten der Operation usw., übernommen hat,
sich 70% der Kosten vom Eigentümer des Grundstücks ersetzen lassen? _________________ Gruß
Arno
Verfasst am: 07.03.09, 07:39 Titel: Re: Kann Krankenkasse Leistungsersatz fordern?
ArnoG hat folgendes geschrieben::
Kann die Krankenkasse der Frau, die alle Kosten der Operation usw., übernommen hat,
sich 70% der Kosten vom Eigentümer des Grundstücks ersetzen lassen?
Ja sie kann und wird es sicher auch tun (§ 116 SGB X)
Hat die Krankenkasse der Frau noch keinen Fragebogen bezüglich des Unfallgeschehens übersandt?
Der Unfall ereignete sich vor über einem Jahr.
Jetzt erst ist der Fall vor Gericht.
Damals schickte die Krankenkasse einen Unfallbericht, aber es war ja noch unklar wer schuld erst, weil der Eigentümer bestritt, daß es glatt war.
Meldet sich die Krankenkasse nochmal? _________________ Gruß
Arno
Davon kann bzw sollte man ausgehen. Vorausgesetzt, es ist nicht in Vergessenheit geraten...was ja auch schon mal vorkommt. Ich könnte mir aber eher vorstellen, dass der zuständige Sachbearbeiter sich den Fall auf Wiedervorlage gelegt hat und noch von sich hören lässt...
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